Entscheidungen zu § 73 Abs. 3 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-171 von 171

RS Vwgh 1993/1/12 92/11/0044

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und Abs 2 lit e KFG die einmalige Begeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.01.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 91/11/0140

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. August 1991 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Wiederausfolgung des Führerscheines keine Folge gegeben und die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen. Es wurde ausgesprochen, daß bis zur amtsärztlichen Feststellung der geistigen Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Die b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 91/11/0140

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: Hat die Kraftfahrbehörde in einem Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung zunächst nur das Vorliegen der Voraussetzungen für die Entziehungsmaßnahme nach § 73 Abs 3 KFG zu prüfen, so kommt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens in diesem Fall wegen der Besonderheit dieser im Gesetz geson... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/20 92/11/0092

Die Bundespolizeidirektion Wien entzog dem Beschwerdeführer mit Mandatsbescheid vom 28. März 1991 gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und sprach gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. aus, daß ihm für die Zeit von zwölf Monaten gerechnet ab Abnahme seines Führerscheines, das sei bis einschließlich 21. März 1992, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. Dezember 1991 wurde "der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0092

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2 idF 1988/375;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1988/375;KFGNov 12te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0061 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 73 Abs 2 KFG hat durch die Einfügung "unbeschadet des Abs 3" für den Fall des Nichtvorliegens der Vorausetzungen nach Abs 3 keine inhaltliche Änderung erfahren. Eine Schlußfolgerung, es komme nur die "Minde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/22 92/11/0124

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 17. März 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von zehn Monaten (ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 5. April 1991 am 17. April 1991) vorübergehend entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/22 92/11/0071

Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von vier Wochen, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet, entzogen. Mit Bescheid vom 23. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 68 Abs. 2 AVG aus. Mit Mandatsbescheid vom selben Tag verfügte sie neue... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0071

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: Wurde vom Bf ein Verkehrsunfall VERSCHULDET, so hat die Bemessung der Entziehungszeit nicht nach § 73 Abs 3 KFG sondern nach Abs 2 dieser Bestimmung zu erfolgen. Nach § 73 Abs 2 KFG darf die zu bemessende Zeit bei verkehrsunzuverlässigen Personen nicht kürzer als 3 Monate sein, wobei auch in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0124

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite idF 1988/375 1990/458;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;KFGNov 12te;KFGNov 13te;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und Abs 2 lit e KFG die e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/16 92/11/0119

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 10. März 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 74 Abs. 1 und 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F für die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 24. April 1991, vorübergehend entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/16 92/11/0055

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 3 und 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab der am 28. März 1991 erfolgten vorläufigen Abnahme des Führerscheines, vorübergehend entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der mit dem angefochten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1992

RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0055

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §73 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Bezieht sich die ausgesprochene Entziehungsmaßnahme auf Grund des § 73 Abs 3 und Abs 4 KFG ausschließlich auf die Vergangenheit, nämlich auf den Zeitraum von 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Begehung der Übertretung, so beginnt die Entziehungszeit daher nicht ers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1992

RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0119

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 73 Abs 3 KFG ist abzuleiten, daß sich aus dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit e KFG allein schon wegen ihrer besonderen Verwerflichkeit, jedenfalls bezogen auf den Zeitpunkt der Begehung der Tat, die Verkehrsunzuverlässigkeit der betreffenden Person ergibt (Hinweis E 7.4.1992, 91/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/19 91/11/0150

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10. September 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. bestimmt, daß dem Beschwerdeführer auf die Dauer von acht Monaten, gerechnet ab 21. März 1991 (dem Tag der vorläufigen Abnahme seines Führerscheines), "keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.05.1992

RS Vwgh 1992/5/19 91/11/0150

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: In einem Verfahren gem § 73 Abs 3 KFG kommt es nicht darauf an, ob der Besitzer einer Lenkerberechtigung einen Verkehrsunfall verursacht hat, sondern vielmehr darauf, ob er ihn VERSCHULDET hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110150.X02 Im RIS ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/7 91/11/0116

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 10. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. verfügt, daß ihm bis einschließlich 19. Jänner 1993 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgeric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.04.1992

RS Vwgh 1992/4/7 91/11/0116

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFGNov 12te;StVO 1960 §99 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Seit der durch die zwölfte KFG-Novelle mit 15. Juli 1988 eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und Abs 2 lit e KFG die einmalig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/11 92/11/0038

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von vier Wochen entzogen worden ist. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.02.1992

RS Vwgh 1992/2/11 92/11/0038

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §44a Z2;VStG §44a;
Rechtssatz: Das Entziehungsverfahren nach den §§ 74 Abs 1 und 73 Abs 3 KFG ist kein Verwaltungsstrafverfahren, da die Entziehung der Lenkerberechtigung keine Verwaltungsstrafe ist, weshalb der § 44a Z 2 VStG bei diesem Verfahren keine Anwendung zu finden hat. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/23 90/11/0189

Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. Jänner 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Zeit von acht Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Der dagegen erhobenen Vorstellung wurde mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. Juli 1988 (zugestellt am 15. Juli 1988) keine Folge gegeben und ausgesprochen, daß die Entziehungszeit am 6. Februar 1987 beginnt un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1991

RS Vwgh 1991/4/23 90/11/0189

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §73;
Rechtssatz: Ausf, daß in Ausübung ihrer Kontrollfunktion die Berufungsbehörde den Entziehungsbescheid zu Unrecht bestätigt und die Entziehungszeit gem § 73 Abs 3 KFG auf vier Wochen herabgesetzt hat, da das erstmalige Alkoholdelikt - nach Einstellung des gerichtlichen Strafverfahrens gin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1991

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