RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0119

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §73 Abs3;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 73 Abs 3 KFG ist abzuleiten, daß sich aus dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit e KFG allein schon wegen ihrer besonderen Verwerflichkeit, jedenfalls bezogen auf den Zeitpunkt der Begehung der Tat, die Verkehrsunzuverlässigkeit der betreffenden Person ergibt (Hinweis E 7.4.1992, 91/11/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110119.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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