RS Vwgh 1992/5/19 91/11/0150

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §73 Abs3;

Rechtssatz

In einem Verfahren gem § 73 Abs 3 KFG kommt es nicht darauf an, ob der Besitzer einer Lenkerberechtigung einen Verkehrsunfall verursacht hat, sondern vielmehr darauf, ob er ihn VERSCHULDET hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110150.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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