Entscheidungen zu § 54 Abs. 4 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Steiermark 2008/07/21 30.8-36/2007

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 24.04.2007 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 08.07.2006, um 10.55 Uhr, in der Gemeinde Scheifling, auf der B 317/Freiland, StrKm 18.75, das Krad mit dem amtlichen Kennzeichen W- gelenkt und habe als Lenker nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw. die Ladung des genannten Kfz den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche. Das Fahrzeug sei zum angeführten Zeitpunkt, am a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 21.07.2008

RS UVS Steiermark 2008/07/21 30.8-36/2007

Rechtssatz: § 26 a Abs 1 KDV untersagt nicht nur die Führung von Zeichen auf anderen Kraftfahrzeugen als jenen, auf denen diese Zeichen nach den einschlägigen Bestimmungen angebracht sein müssen oder gemäß § 54 KFG geführt werden dürfen, sondern verbietet in gleicher Weise auch die Anbringung von Gegenständen, die nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Aussehen leicht für solche Zeichen gehalten werden können. Am Motorrad des Berufungswerbers waren im Bereich des Windschildes die Aufschrift "... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.07.2008

RS UVS Kärnten 2004/06/15 KUVS-1981/3/2003

Rechtssatz: Der Tatvorwurf, der Beschuldigte habe am 16.04.2003 an seinem Kraftfahrzeug die Tafel mit dem Buchstaben ?L" (lärmarmes Kraftfahrzeug) in unzulässigerweise verwendet, da die Bewilligung am 23.05.2002 abgelaufen sei, kann nicht aufrechterhalten werden, wenn der Beschuldigte im Berufungsverfahren eine Bestätigung der ?DEKRA Deutschland" vorlegt (gültig bis zum 16.06.2003), welche bestätigt, dass es sich bei dem kontrollierten  Lkw um ein lärmarmes Kraftfahrzeug handelt. (Einstell... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.06.2004

RS UVS Kärnten 1997/09/19 KUVS-149/2/97

Rechtssatz: Wird auf einem LKW am 29.8.1996 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eine kreisrunde grüne Tafel mit dem Buchstaben "L" insofern unberechtigt geführt, als die Bestätigung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bezüglich der Prüfung hinsichtlich seiner lärmrelevanten Teile und ihrer Wirkungen mit 4.6.1992 abgelaufen war, so macht sich der Zulassungsbesitzer verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.09.1997

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten