Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 KFG 1967

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Entscheidungen 31-37 von 37

TE UVS Wien 1994/09/13 03/21/3331/94

Begründung: Aufgrund des abgeführten Ermittlungsverfahrens erging gegen den Beschuldigten das Straferkenntnis vom 20.7.1994 mit folgender Tatumschreibung: "Sie haben am 26.01.1994 von 01.50 bis 06.30 Uhr in Wien, E-straße, als Lenker den PKW der Marke Renault 11TSE, rot lackiert, mit den Probefahrtkennzeichen W-14 auf öffentlichem Straßengut abgestellt, obwohl keine Fahrt zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit und der Leistungsfähigkeit der Teile oder Ausrüstungsgegenstände und keine Über... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.09.1994

RS UVS Wien 1994/09/13 03/21/3331/94

Rechtssatz: Eine Probefahrt rechtfertigt nicht ein Abstellen des KFZ für die Dauer von fünf Stunden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.09.1994

RS UVS Kärnten 1993/10/27 KUVS-889/1/93

Rechtssatz: Gegen § 103 Abs 1 KFG kann nur der Zulassungsbesitzer, das ist jene Person, der nach § 41 Abs 1 KFG der Zulassungsschein auszustellen ist, verstoßen. Zur Erfüllung der im § 45 Abs 1 KFG umschriebenen Pflichten kann sich der Zulassungsbesitzer nicht anderer Personen bedienen. Wird auftrags des Beschuldigten, in seiner Funktion als Leiter der Werkstätte X und Verantwortlicher für die Ausgabe der Kennzeichentafeln, von einem Angestellten mittels Probekennzeichen eine Fahrt unterno... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.10.1993

TE UVS Wien 1993/04/26 03/11/796/93

Begründung: Mit angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: "Sie haben am 21.4.1992, von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr, in Wien, E-gasse als Zulassungsbesitzer für das Probefahrtkennzeichen W-11 dieses insoferne mißbräuchlich verwendet, als das Kraftfahrzeug, an welchem dieses Kennzeichen angebracht war, nicht betrieben wurde um die Gebrauchs- und Leistungsfähigkeit dieses festzustellen." In der dagegen eingebrachten Berufung wird vorgebracht, daß das Fahrzeug um 09.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.04.1993

RS UVS Wien 1993/04/26 03/11/796/93

Rechtssatz: Das Aufsuchen einer Toilette kann nicht mit dem unmittelbaren Zweck einer Probefahrt vereint werden, wenn das KFZ deshalb 30 Minuten abgestellt wurde. Schlagworte Probefahrtkennzeichen, abgestelltes KFZ, Gebrauchsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Verwendung mißbräuchliche mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.04.1993

TE UVS Wien 1991/08/29 03/21/368/91

Begründung: Auf Grund einer Anzeige des RevI S vom 29.12.1990 erließ die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Meidling eine Strafverfügung, mit welcher sie den Berufungswerber schuldig erkannte, am 29.12.1991 als Zulassungsbesitzer um 8.24 Uhr in Wien 12, Liebenstraße 40, den KKW mit dem polizeilichen Kennzeichen XY, Marke Datsun Stanza, grau lackiert, die Probefahrtkennzeichen angebracht zu haben, obwohl es sich um keine Probefahrt gehandelt hat. Gegen diese Strafverfüg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 29.08.1991

RS UVS Wien 1991/08/29 03/21/368/91

Rechtssatz: Die Einschränkung der Benützungsart auf einem bestimmten Personenkreis (zB "Parken nur Hausbewohner") allein entzieht der Straße somit nicht den Charakter einer öffentlichen Verkehrsfläche (vgl Verwaltungsgerichtshof vom 25.4.1985, 85/02/0122, 0123). Daraus ergibt sich, daß durch das Aufstellen einer Tafel, wonach das Abstellen von Personenkraftfahrzeugen nur für Mieter der Wohnhausanlage erlaubt ist, der Charakter der öffentlichen Verkehrsfläche erhalten bleibt. Schlagwort... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 29.08.1991

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