RS UVS Wien 1994/09/13 03/21/3331/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1994
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Rechtssatz

Eine Probefahrt rechtfertigt nicht ein Abstellen des KFZ für die Dauer von fünf Stunden

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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