Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §43 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0202
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 43 Abs 4 KFG 1967 liegt bereits dann vor, wenn die Abmeldung nicht spätestens gleichzeitig mit dem Eintritt einer der in lit a bis lit d angeführten Tatbestände erstattet wird. European Case Law Iden... mehr lesen...