Entscheidungen zu § 103 Abs. 4 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

TE UVS Steiermark 2008/04/07 30.6-41/2008

Mit dem im Spruch: genannten Bescheid wurde dem Berufungswerber hinsichtlich der Tatzeit 29.11.2007, 09.10 Uhr, mit dem Tatort Gemeinde Ü, auf der A /Freiland, StrKm 152.5, betroffenes Kfz: Spezialkraftwagen (A) Kennzeichen, in seiner Funktion als Gewerbeinhaber zur Last gelegt, er habe als Verantwortlicher der Firma W in G, T S 25, diese sei Zulassungsbesitzerin des angeführten Kfz, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten Kfz den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.04.2008

RS UVS Steiermark 2008/04/07 30.6-41/2008

Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 Z 22a KFG ist ein Spezialkraftwagen ein Kraftwagen, der nicht unter Z 5, 6, 7, 8, 9, 11, 18, 19, 20, 21, 28a, 28b, 28c oder 28d fällt. Omnibusse, Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge sind unter den Begriffsbestimmungen des § 2 Z 7, 8 und 11 definiert, weshalb ein als Spezialkraftwagen zugelassenes Fahrzeug nicht unter diese Arten von Kraftfahrzeugen fällt. In diesem Sinne gilt die Bestimmung des § 103 Abs 4 KFG, wonach der Zulassungsbesitzer eines Lastkraftwage... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.04.2008

TE UVS Tirol 2006/04/05 2006/20/0736-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgehalten:   ?Sie haben es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma I. T. Aktiengesellschaft, XY-Straße, R., zu verantworten, dass trotz behördlicher Aufforderung zur Vorlage sämtlicher Schaublätter des Kontrollgerätes für die 45. Kalenderwoche sowie für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem gefahren worden ist, diese durch die I. T. Aktiengesellschaft als Zulassungsbesitzerin nicht vorge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 05.04.2006

RS UVS Tirol 2006/04/05 2006/20/0736-1

Rechtssatz: In einem Erkenntnis vom 24.02.2006, Zlen 2005/02/0279, 0280, hat der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Bestrafung eines Zulassungsbesitzers wegen Nichtvorlage der Schaublätter § 103 Abs 4 KFG (allerdings in der Fassung vor der 25. KFG-Novelle) folgendes ausgesprochen: ?Nach § 24 Abs 2 KFG müssen Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge mit einem Eigengewicht von mehr als 3.500 kg und Omnibusse mit geeigneten Fahrtschreibern und Wegstreckenmessern ausgerüstet sein, die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 05.04.2006

RS UVS Vorarlberg 2006/03/27 1-176/06

Rechtssatz: Ein Aufforderungsschreiben nach § 103 Abs 4 KFG ist, wenn der Zulassungsbesitzer des betreffenden Kraftfahrzeuges eine juristische Person ist, an diese zu richten und nicht an deren handelsrechtlichen Geschäftsführer ad personam. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.03.2006

RS UVS Kärnten 2005/10/20 KUVS-1784/5/2004

Rechtssatz: Wer die Ausgangslage des Geschwindigkeitsschreibstiftes verändert und dadurch die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil er nicht dafür gesorgt hat, dass das Kraftfahrzeug in Bezug auf das Kontrollgerät den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes und den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entspricht. Schlagworte Zulassungsbesitzer, Geschwindigkeitsschreibstift, Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.10.2005

TE UVS Tirol 2005/09/13 2005/13/1658-1

I. zu Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 31.05.2005, Zl VG-51-2005 (uvs-2005/13/1658):   Mit diesem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeuges, Kennzeichen XY (Eigengewicht mehr als 3,5 t), unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft Lienz auf ihr schriftliches Verlangen vom 03.03.2005, zugestellt durch Hinterlegung am 08.03.2005, innerhalb von 2 Woch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.09.2005

RS UVS Kärnten 2005/04/15 KUVS-656-659/6/2004

Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung des § 103 Abs. 4 KFG (Nichtvorweisen der Schaublätter eines Kraftfahrzeuges) stellt die Anführung des Eigengewichtes des Kraftfahrzeuges (mehr als 3.500 kg) dar. Wurde innerhalb der Verfolgungsverjährung keine diesen Erfordernissen entsprechende Verfolgungshandlung gesetzt, ist das Verfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Konkretisierungsgebot, Verfolgungsverjährung,
Spruch: , Schaublatt, Scha... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.04.2005

RS UVS Oberösterreich 2004/11/24 VwSen-160047/10/Br/Wü

Rechtssatz: Die Vorlagepflicht von Schaublättern durch den Zulassungsbesitzer erstreckt sich nicht auf Sattelzugfahrzeuge (KFG § 103 Abs.4 2. Satz). Ausführungen zum Verschulden bei erwiesener Vereitelung der Herausgabe der Schaublätter durch den Lenker. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.11.2004

TE UVS Steiermark 1997/04/25 30.2-20/97

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung des § 103 Abs 4 KFG zur Last gelegt und hiefür gemäß § 134 Abs 1 KFG eine Geldstrafe von S 2.000,-- (3 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens von S 200,-- vorgeschrieben. In seiner rechtzeitigen Berufung brachte der Berufungswerber im wesentlichen vor, daß die ihm vorgeworfene Tat von ihm nicht begangen worden sei. Insbesondere w... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.04.1997

RS UVS Steiermark 1997/04/25 30.2-20/97

Rechtssatz: Die Betriebsbereitschaft eines Fahrtschreibers im Sinne des § 103 Abs 4 KFG wird durch eine im Toleranzbereich gelegene Verbiegung der Geschwindigkeitsnadel nach unten nicht berührt. Schlagworte Fahrtschreiber Betriebsbereitschaft Toleranzbereich mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.04.1997

RS UVS Kärnten 1995/05/31 KUVS-606/1/95

Rechtssatz: Zitiert die Behörde erster Instanz in ihrem Schreiben vom 5.9.1994 (abgefertigt am 5.9.1994) bezüglich der dem Beschuldigten zur Last gelegten Verwaltungsübertretung lediglich § 103 Abs 4 KFG 1967 und führt den vermeintlichen Tatort sowie die vermeintliche Tatzeit an, so stellt dieses Schreiben in Ansehung der die Tat betreffenden Sachverhaltselemente keine den Erfordernissen des § 32 Abs 2 VStG entsprechende Verfolgungshandlung dar, weil die Bestimmung des § 103 Abs 4 KFG mehr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.05.1995

RS UVS Kärnten 1993/10/13 KUVS-1341/6/93

Rechtssatz: Der Umstand, daß der verantwortliche Zulassungsbesitzer die Schaublätter des Fahrtenschreibers stets bereitstellt, exkulpiert dann nicht, wenn die Funktionstüchtigkeit des Fahrtenschreibers nicht gegeben war. Der handelsrechtliche Geschäftsführer hat darauf zu achten, daß der Fahrtenschreiber und der Wegstreckenmesser betriebsbereit sind. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.10.1993

RS UVS Burgenland 1992/12/04 03/03/92142

Beachte § 103 Abs 4 erster und zweiter Satz sind zwei verschiedene Tatbestände Rechtssatz: Aus Abs 4 des § 103 KFG ergibt sich, daß es sich beim ersten bzw zweiten Satz dieser Bestimmung um zwei verschiedene Tatbestände handelt, je nachdem, ob überhaupt kein Schaublatt eingelegt war - der Fahrtschreiber somit nicht betriebsbereit war - oder das Schaublatt nicht ordnungsgemäß ausgefüllt war (ein Fahrtschreiber ist auch dann betriebsbereit, wenn kein ordnungsgemäß ausgefülltes Schaubla... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 04.12.1992

RS UVS Burgenland 1992/12/04 03/03/92142

Rechtssatz: Die Pflicht, für eine Betriebsbereitschaft des Fahrtschreibers gemäß § 103 Abs 4 erster Satz KFG zu sorgen, trifft den Zulassungsbesitzer eines Omnibusses und den Zulassungsbesitzer eines Lastkraftwagens sowie eines Sattelkraftfahrzeuges mit einem Eigengewicht über 3500 kg; die Pflicht für ein ordnungsgemäß ausgefülltes Schaublatt gemäß § 103 Abs 4 zweiter Satz KFG zu sorgen, trifft neben dem Zulassungsbesitzer eines Omnibusses nur den Zulassungsbesitzer eines Lastkraftwagens m... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 04.12.1992

Entscheidungen 1-15 von 15

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten