Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-23 von 23

TE OGH 2009/11/12 2Ob155/09x

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** S*****, vertreten durch Dr. Gerhard Fink, Mag. Dr. Bernhard Fink, Dr. Peter Bernhart, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei E***** M*****, vertreten durch Dr. Farhad Paya, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen 5.720... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.2009

TE OGH 2008/6/5 9ObA143/07f

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Entscheidung | OGH | 05.06.2008

TE OGH 2005/5/3 Bsw52167/99

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Entscheidung | OGH | 03.05.2005

RS OGH 2004/4/8 Bsw38544/97, Bsw52167/99, Bsw15809/02 (Bsw25624/02), Bsw58452/00 (Bsw61920/00), Bsw1

Norm: MRK Art6 Asb2 IIIKFG §103 Abs2
Rechtssatz: Das Recht, sich nicht selbst zu bezichtigen, verbietet nicht per se die Anwendung von Zwang außerhalb des Strafverfahrens, um Informationen gegen den Betroffenen zu erlangen. Die Auskunftspflicht des Fahrzeughalters gemäß österreichischem § 103 Abs 2 KFG ist mit Art 6 MRK vereinbar, da die einfache Mitteilung, wer das Fahrzeug des Halters gelenkt hat, selbst noch nicht belastend ist. Dies zuminde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.2004

TE OGH 2004/4/8 Bsw38544/97

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Entscheidung | OGH | 08.04.2004

TE OGH 2001/12/20 Bsw32381/96

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Entscheidung | OGH | 20.12.2001

TE OGH 2000/6/20 Bsw35401/97

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Entscheidung | OGH | 20.06.2000

TE OGH 1997/4/9 Bsw22541/93

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Entscheidung | OGH | 09.04.1997

RS OGH 1995/10/23 Bsw15523/89 (Bsw15527/89, Bsw15963/90, Bsw16713/90, Bsw16718/90, Bsw16841/90), Bsw

Norm: MRK Art6 Abs1 II1bStGB §269EGVG idF BGBl 1990/356 ArtIX Abs1 Z1Vlbg SittenpolG Art18 Abs2KFG §103 Abs2
Rechtssatz: Vorliegen einer „strafrechtlichen Anklage" im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren. Insbesondere bei folgenden Delikten: Verweigerung des Alkoholtests; Geschwindigkeitsüberschreitung; Verletzung der Gurtanlegepflicht; Nichtbeachtung von baurechtlichen Auflagen; Verkehrsunfall mit Tötung eines Verkehrsteilnehmers. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1995

TE OGH 1988/2/9 8Ob69/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 74.265,60 sA im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe als Angestellter der Steyr Daimler Puch AG ein Firmenfahrzeug zu seiner Verfügung gehabt. Am 9.Jänner 1985 habe ihn der Beklagte ersucht, ihm diesen PKW für eine Probefahrt zur Verfügung zu stellen. Der Kläger habe den Beklagten befragt, ob er eine gültige Fahrerlaubnis besitze, was der Beklagte bejaht habe. Daraufhin habe der Kläger da... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1988

RS OGH 1984/3/1 8Ob193/83

Norm: KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 103 Abs 2 KFG ist ausdehnend dahin zu interpretieren, daß der Zulassungsbesitzer auch einem erkennbar alkoholisierten oder übermüdeten Führerscheinbesitzer die Lenkung seines Kraftfahrzeuges nicht überlassen darf. Entscheidungstexte 8 Ob 193/83 Entscheidungstext OGH 01.03.1984 8 Ob 193/83 Veröff: ZVR 1985/8 S 16 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1984

RS OGH 1978/9/20 8Ob152/78, 2Ob104/80, 2Ob191/80

Norm: ABGB §1311 IIbKFG §103 Abs2KFG §64
Rechtssatz: § 103 Abs 2 KFG und §§ 64 ff KFG stellen in gleicher Weise Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB dar. Entscheidungstexte 8 Ob 152/78 Entscheidungstext OGH 20.09.1978 8 Ob 152/78 2 Ob 104/80 Entscheidungstext OGH 16.09.1980 2 Ob 104/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1978

TE OGH 1978/7/12 8Ob105/78

Am 19. Juli 1975 ereignete sich gegen 17.30 Uhr auf der Bundesstraße 39 bei Straßenkilometer 35.012 (Freilandstraße) im Gemeindegebiet von F ein Verkehrsunfall, durch den der bei der Klägerin sozialversicherte, damals 16jährige Maurerlehrling Rupert M verletzt wurde. Er war auf dem Soziussitz des von ihm gehaltenen, vom Beklagten gelenkten Mofas Hercules K 50 Sprint, Kennzeichen N 118.352, mitgefahren. Wegen dieses Unfalles wurde der Beklagte, ein damals 17jähriger Schlosserlehrling, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.07.1978

RS OGH 1978/7/12 8Ob105/78

Norm: ABGB §1304 BIIIaKFG §103 Abs2
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 3 zu Gunsten des verletzten mitfahrenden Zulassungsbesitzers, der gemeinsam mit dem Lenker das als Motorfahrrad zugelassene Kraftfahrzeug so wesentlich veränderte, daß es eine Fahrgeschwindigkeit von 90 - 95 km/h erreichte, daher nur mit Lenkerberechtigung im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 KFG für die Gruppe A gelenkt werden durfte und der dieser Kraftfahrzeug dennoch dem unberec... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1978

RS OGH 1978/5/31 8Ob70/78, 8Ob193/83, 8Ob69/87, 9ObA143/07f, 2Ob155/09x, 2Ob222/17m

Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3KFG 1967 §103 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Der Zweck der Bestimmung des § 103 Abs 2 1.Satz KFG 1967 ist der Schutz der Allgemeinheit; sie bezweckt aber nicht den Schutz des Fahrers selbst oder jener Personen, die trotz Kenntnis des Umstandes, dass der Fahrer keinen Führerschein hat, mit dem von ihm gelenkten Fahrzeug mitfahren. Entscheidungstexte 8 Ob 70/78 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1978

TE OGH 1975/10/23 2Ob163/75

Am 31. Juli 1972 gegen 10.45 Uhr geriet der Beklagte bei Straßenkilometer 23.350 der Puchberger-Bundesstraße mit dem von ihm gelenkten Moped in einer Rechtskurve auf die linke Straßenseite, wo er mit einem entgegenkommenden LKW frontal zusammenstieß. Dadurch wurden der Beklagte und der auf dem Sozius mitfahrende Kläger vom Moped geschleudert, sie stürzten in den Sierningbach und erlitten schwere Verletzungen. Der Beklagte wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig der Übertretung nach ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1975

RS OGH 1973/5/4 11Os17/73

Norm: KFG 1967 §103 Abs2StVO §58 Abs1
Rechtssatz: Zur Annahme zusätzlicher Verschuldenskomponenten bei Überlassung eines Fahrzeuges an einen keinen Führerschein besitzenden Lenker durch Unterlassung kontrollierender Beobachtung seiner Fahrweise und unverzügliches Eingreifen verhindernde Sitzwahl im Fond des Wagens. Bei der Annahme, ob ein solcher Fahrzeugbesitzer schuldhaft - wenn auch unbewußt fahrlässig - handelte, ist vom Maßstab eines nücht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1973

TE OGH 1972/3/22 7Ob72/72

Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.03.1972

RS OGH 1972/3/22 7Ob72/72

Norm: ABGB §1295 IId1AKHB Art6 Abs2 litbEKHG §5 IIaKFG 1967 §43 Abs4KFG 1967 §103 Abs2VersVG §69 Abs3VersVG §71 Abs1VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Zur Haftung des Verkäufers eines Kraftfahrzeuges für den Unfall, den der führerscheinlose Käufer - ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsbehörde und ohne Meldung an den Haftpflichtversicherer - nach Übergabe des Kraftfahrzeuges an ihn innerhalb der Monatsfrist des § 71 VersVG versc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1972

RS OGH 1959/4/16 9Os257/58, 11Os140/64, 11Os203/67, 11Os104/69, 11Os17/73

Norm: KFG 1955 §86 Abs2KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Bei Überlassung eines Kraftfahrzeuges an eine zur Lenkung nicht berechtigte Person ist für die Verantwortlichkeit nach dem § 335 StG zu prüfen, ob der Täter sich von der Befähigung der genannten Personen, ein Fahrzeug zu lenken, vergewissert hat. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Umstand jedoch, daß der Täter die Vorschrift des § 86 KFG 1955 übertreten hat, rechtfertigt für sich ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1959

RS OGH 1956/4/24 5Os217/56, 5Os966/33, 11Os104/69, 11Os17/73, 2Ob163/75

Norm: KFG 1955 §57KFG 1955 §86 Abs2KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Die Überlassung eines Motorfahrzeuges an eine Person, die zur Lenkung des Fahrzeuges nicht berechtigt ist, begründet zwar eine Verwaltungsübertretung, vermag jedoch die Annahme einer Fahrlässigkeit im Sinne des § 335 StG dann nicht zu begründen, wenn der Täter gewußt hat oder wenigstens anzunehmen berechtigt gewesen ist, daß diese Person zur Lenkung des Fahrzeuges, wenn auch ohne... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1956

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