Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** S*****, vertreten durch Dr. Gerhard Fink, Mag. Dr. Bernhard Fink, Dr. Peter Bernhart, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei E***** M*****, vertreten durch Dr. Farhad Paya, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen 5.7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Baugesellschaft war von der erstbeklagten Gletscherbahngesellschaft beauftragt, Bauarbeiten an einem Straßentunnel einer Gebirgsstraße durchzuführen. Die Gebirgsstraße ist eine Privatstraße, die von der Erstbeklagten gehalten wird. Sie ist ab einer Seehöhe von 1.950 m zwischen 17.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens für den Verkehr gesperrt. Die Tätigkeiten an der Straße wurden von zwei Partien durchgeführt. Diesen standen drei Fahrzeuge zur Verfügung,... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. wurde am 13.5.1997 von der BH Jennersdorf aufgefordert, Name und Anschrift jener Person zu nennen, die ein auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug gelenkt hatte, als mit diesem am 31.3.1997 eine Geschwindigkeitsübertretung begangen worden war. Da die Bf. die verlangte Auskunft nicht erteilte, verhängte die BH Jennersdorf gemäß § 103 Abs. 2 iVm. § 134 Kraftfahrgesetz (KFG) mittels Strafverfügung eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 1.500,– (€ 109,–). ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 21.3.1995 stellte die BH Bregenz dem Bf. eine Anonymverfügung zu, weil der Fahrer des Fahrzeugs, dessen Zulassungsinhaber der Bf. war, am 5.3.1995 eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hatte. Da der Bf. die vorgeschriebene Geldstrafe von ATS 800,-- (EUR 58,--) nicht bezahlte, wurde die Anonymverfügung gegenstandslos. Daraufhin leitete die BH Bregenz wegen der Geschwindigkeitsübertretung ein Verwaltungsstrafverfahren gegen einen unbekannten Täter ei... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Asb2 IIIKFG §103 Abs2
Rechtssatz: Das Recht, sich nicht selbst zu bezichtigen, verbietet nicht per se die Anwendung von Zwang außerhalb des Strafverfahrens, um Informationen gegen den Betroffenen zu erlangen. Die Auskunftspflicht des Fahrzeughalters gemäß österreichischem § 103 Abs 2 KFG ist mit Art 6 MRK vereinbar, da die einfache Mitteilung, wer das Fahrzeug des Halters gelenkt hat, selbst noch nicht belastend ist. Die... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die BH Braunau/Inn hat mit Straferkenntnis vom 9.11.1994 über den Bf. wegen Übertretungen des § 103 (2) KFG Geldstrafen von je ATS 4.000,- Die BH Braunau/Inn hat mit Straferkenntnis vom 9.11.1994 über den Bf. wegen Übertretungen des Paragraph 103, (2) KFG Geldstrafen von je ATS 4.000,- (insgesamt ATS 8.000,--), im Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von je sechs Tagen (insgesamt 12 Tage) verhängt. Der Bf. war als Zulassungsbesitzer eines K... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. wurde einer Übertretung nach § 103 (2) KFG schuldig erkannt und hiefür mit ATS 2.000,-- bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines KFZ unterließ, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen innerhalb von zwei Wochen bekannt zu geben, wer dieses KFZ an einem bestimmten Ort in Wien zu einer bestimmten Zeit abgestellt hatte. Das Straferkenntnis wurde am 18.5.1989 durch den LH von Wien bestätigt. Eine Bsw. an den VwGH wurde am 24.1.1990 als unb... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. waren anlässlich des Besuchs eines Sommerfestes von Polizeibeamten aufgefordert worden, mit ihnen die dortige Bar zu verlassen. Sie verweigerten dies mit den Worten "Arschlöcher, Scheiß Bullen, Ihr könnt uns am Arsch lecken" und versuchten, sich loszureißen. Bei dem darauffolgenden Handgemenge wurden die einschreitenden Polizeibeamten verletzt. Das Landesgericht Feldkirch verurteilte die Bf. daraufhin wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gemäß... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1.) In seiner ersten Bsw. (16566/90) behauptet der Bf., ein Taxiunternehmer, eine Verletzung von Art. 6 (1), (3) (c) EMRK (Recht auf Zugang zu einem Gericht; Recht auf Verteidigung in eigener Person). 1.) In seiner ersten Bsw. (16566/90) behauptet der Bf., ein Taxiunternehmer, eine Verletzung von Artikel 6, (1), (3) (c) EMRK (Recht auf Zugang zu einem Gericht; Recht auf Verteidigung in eigener Person). Gegen den Bf. wurde im Mai 1988 eine Strafverfügung ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II1b StGB §269 EGVG idF BGBl 1990/356 ArtIX Abs1 Z1Vlbg SittenpolG Art18 Abs2KFG §103 Abs2 StGB § 269 heute StGB § 269 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Vorliegen einer „strafrechtlichen Anklage" im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren. Insbesondere bei folgenden... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Über die Bf. wurden dem Grunde und der Höhe nach unterschiedliche Verwaltungsstrafen verhängt (Verweigerung des Alkoholtests/Pfarrmeier und Umlauft; Geschwindigkeitsüberschreitung/Palaoro; Verletzung der Gurtenanlegepflicht/Schmautzer; Nichtbeachtung von baurechtlichen Auflagen/Pramstaller; Verkehrsunfall mit Tötung eines Verkehrsteilnehmers/Gradinger). Im Fall Gradinger wurde die Frage, ob der Bf. bereits im Zeitpunkt des Unfalls im Ausmaß von 0,8 Promille... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 74.265,60 sA im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe als Angestellter der Steyr Daimler Puch AG ein Firmenfahrzeug zu seiner Verfügung gehabt. Am 9.Jänner 1985 habe ihn der Beklagte ersucht, ihm diesen PKW für eine Probefahrt zur Verfügung zu stellen. Der Kläger habe den Beklagten befragt, ob er eine gültige Fahrerlaubnis besitze, was der Beklagte bejaht habe. Daraufhin habe der Kläger... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1967 § 103 gültig von 07.03.2019 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2019 KFG 1967 § 103 gültig von 09... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §103 Abs2KFG §64 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
§ 103 Abs 2 KFG und §§ 64 ff KFG stellen in gleicher Weise Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB dar. Paragraph 103, Absatz 2, KFG und Paragraphen 64, ff KFG stellen in gleicher We... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIaKFG §103 Abs2 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 3 zu Gunsten des verletzten mitfahrenden Zulassungsbesitzers, der gemeinsam mit dem Lenker das als Motorfahrrad zugelassene Kraftfahrzeug so wesentlich veränderte... mehr lesen...
Am 19. Juli 1975 ereignete sich gegen 17.30 Uhr auf der Bundesstraße 39 bei Straßenkilometer 35.012 (Freilandstraße) im Gemeindegebiet von F ein Verkehrsunfall, durch den der bei der Klägerin sozialversicherte, damals 16jährige Maurerlehrling Rupert M verletzt wurde. Er war auf dem Soziussitz des von ihm gehaltenen, vom Beklagten gelenkten Mofas Hercules K 50 Sprint, Kennzeichen N 118.352, mitgefahren. Wegen dieses Unfalles wurde der Beklagte, ein damals 17jähriger Schlosserlehrlin... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 KFG 1967 §103 Abs2 Satz1 KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1967 § 103 gültig von 07.03.2019 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2019 ... mehr lesen...
Am 31. Juli 1972 gegen 10.45 Uhr geriet der Beklagte bei Straßenkilometer 23.350 der Puchberger-Bundesstraße mit dem von ihm gelenkten Moped in einer Rechtskurve auf die linke Straßenseite, wo er mit einem entgegenkommenden LKW frontal zusammenstieß. Dadurch wurden der Beklagte und der auf dem Sozius mitfahrende Kläger vom Moped geschleudert, sie stürzten in den Sierningbach und erlitten schwere Verletzungen. Der Beklagte wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig der Übertretung na... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §103 Abs2StVO §58 Abs1 KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1967 § 103 gültig von 07.03.2019 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2019 KFG 1967 § 103 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1AKHB Art6 Abs2 litb EKHG §5 IIa KFG 1967 §43 Abs4 KFG 1967 §103 Abs2 VersVG §69 Abs3 VersVG §71 Abs1 VersVG §158 VersVG §159 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EKHG § 5 heute ... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §86 Abs2 KFG 1967 §103 Abs2 KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1967 § 103 gültig von 07.03.2019 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2019 KFG 1967 §... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §57KFG 1955 §86 Abs2 KFG 1967 §103 Abs2 KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1967 § 103 gültig von 07.03.2019 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2019 ... mehr lesen...