Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 27. Dezember 1985 wurde der Beschwerdeführer deswegen schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er „am 5.7.1985 um 12.40 Uhr in Wien 23., Kolbegasse nächst Kreuzung Gorskistraße dem SS das Lenken des LKW's mit dem Kennzeichen ... überlassen“ habe, „obwohl der LKW um 1.810 kg überladen war“, er es als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers daher unterlassen“ habe, „dafür zu sorgen, daß das ... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §103 Abs1VStG §31 Abs2VStG §9 Abs2 idF 1988/176
Rechtssatz: Die Bestellung einer Person zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 VStG 1950 kann sich in bezug auf die Übertragung der Sorgepflicht nach § 103 Abs 1 KFG 1967 auch nur auf das Fahrzeug und nicht auch auf dessen Beladung erstrecken. ... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §103 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Die Angabe, ein bestimmter Lkw sei um ein näher angeführtes Gewicht "überladen" gewesen, bezieht sich ausschließlich auf die Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes und entspricht daher den Anforderungen des § 44 a lit a VStG 1950 (Hinweis E 13.5.1983, 82/02... mehr lesen...
Mit dem im Instenzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. September 1983 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma FS Ges.m.b.H. und als Zulassungsbesitzer dem JH einem den Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht des Zugwagens von 28.400 kg und des Anhängers von 25.120 kg am 18. Jänner 1982 gegen 10.30 Uhr zur Lenkung auf der Süd Autobahn A 2, Richtung... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita KFG 1967 §104 Abs9 VStG §22 KFG 1967 § 101 heute KFG 1967 § 101 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 101 gültig von 21.04.2023 bis 23.04.2026 zuletzt geänd... mehr lesen...