Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §1 Abs1;SchPflG 1985 §11 Abs2;SchPflG 1985 §11 Abs3;SchPflG 1985 §11 Abs4;SchPflG 1985 §2;SchPflG 1985 §3;SchPflG 1985 §7 ;
Rechtssatz: Die allgemeine Schulpflicht beginnt gemäß § 2 Schulpflichtgesetz ab dem der Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September. Ein Kind, welches das sechste Lebensjahr erst nach dem 1. September vollendet, ist im betreffenden... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §1 Abs1;SchPflG 1985 §11 Abs2;SchPflG 1985 §11 Abs3;SchPflG 1985 §11 Abs4;SchPflG 1985 §5;SchPflG 1985 §7;
Rechtssatz: Eine Regelung, derzufolge Zeiten, in denen einem Kind vor Erreichung der Schulpflicht häuslicher Unterricht erteilt wurde, in die Dauer der allgemeinen Schulpflicht einzurechnen wären, sieht das Gesetz nicht vor; häuslicher Unterricht vor Erreichung der... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich im Wesentlichen folgender Sachverhalt: Die am 23. August 1988 geborene Tochter (Erstbeschwerdeführerin) der Zweitbeschwerdeführerin erfüllte im Schuljahr 1999/2000 ihre Schulpflicht durch "Teilnahme am häuslichen Unterricht" im Sinne des § 11 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG). Mit Bescheid vom 1. August 2000 sprach die belangte Behörde unter Berufung auf § 11 Abs. 4 SchPflG aus, da... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte70/05 Schulpflicht
Norm: MRKZP 01te Art2;SchPflG 1985 §11 Abs2;SchPflG 1985 §11 Abs4;
Rechtssatz: Mit dem Elternrecht auf häuslichen Unterricht sind die periodische Prüfung dieser Kinder durch staatliche Organe, aber auch die zwangsweise Einschulung bei Nichterreichung des Unterrichtszieles vereinbar (vgl dazu Juranek, Schulverfassung und Schulverwaltung in Österreich und in Europa, Bd I... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Erledigung des Bezirksschulrates Vöcklabruck vom 11. Juli 1995 wurde von diesem an die Zweitbeschwerdeführerin folgendes Schreiben gerichtet: "Sehr geehrte Eltern In der am 28.6.1995 an der Volksschule V stattgefundenen Überprüfung ihres Sohnes F nach häuslichem Unterricht im Schuljahr 1994/95, 1. Schulstufe, wurde festgestellt, daß der zureichende Erfolg nicht erreicht werden konnte. Gemäß § 11 Abs. 4 des Schu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §56;SchPflG 1985 §11 Abs2;SchPflG 1985 §11 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/10/0202 B 27. November 1995
Rechtssatz: Der Einladung, "dem Bezirksschulrat schriftlich bekanntzugeben, in welcher Volksschule" (hier) ein Elternteil sein Kind "zum Schulbesuch angemeldet" habe, kommt w... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 25. April 1980 geborene Erstbeschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1992/93 eine Klasse der Hauptschule in X. Mit Bescheid des Bezirksschulrates (BSR) vom 12. Oktober 1992 wurde er gemäß § 49 Abs. 1, 3 und 9 SchUG für die Zeit vom 14. Oktober 1992 bis 10. November 1992 vom weiteren Schulbesuch suspendiert. In der Begründung: des Bescheides wurde u.a. dargelegt, das aggressive und asoziale Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §66 Abs4;SchPflG 1985 §11 Abs2;SchPflG 1985 §11 Abs3;
Rechtssatz: Wurde die einmonatige Untersagungsfrist des § 11 Abs 3 zweiter Satz SchPflG durch die Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides innerhalb der Monatsfrist gewahrt, war die belangte Behörde befugt, im Rahmen der ihr durch § 66 Abs 4 AVG eingeräumten Zuständigkeit im Berufungsverfahren die ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte70/04 Schulzeit70/05 Schulpflicht70/06 Schulunterricht
Norm: MRKZP 01te Art2;SchPflG 1985 §11 Abs2;SchPflG 1985 §11 Abs3;SchUG 1986 §49 Abs3;SchulzeitG 1985 §2 Abs1;StGG Art17;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß für den Schüler nach Beendigung der Suspendierung (hier: wegen asozialen und aggressiven Verhaltens gegenüber Mitschülern) ein neues Schuljahr zu laufen begonnen ha... mehr lesen...