Norm: MuSchG §10 MuSchG § 10 heute MuSchG § 10 gültig ab 01.01.1991
Rechtssatz:
BMfHuW 24.11.1965, GR 400/65 Ein Muster, bestehend aus einem rechteckigen Stück Organglas, das auf beiden Seiten unregelmäßige Erhebungen und Vertiefungen aufweist, ist nichtig, wenn vor dem Prioritätsze... mehr lesen...
Norm: MuSchG §10 lita MuSchG § 10 heute MuSchG § 10 gültig ab 01.01.1991
Rechtssatz:
BMfHuW 9.7.1962, GR 167/62 Ein Muster ist nicht erst dann in Verkehr gesetzt, wenn ein nach ihm verfertigtes Industrieerzeugnis schon vor dem Hinterlegungszeitpunkt bis zum Letztverbraucher gelangt ... mehr lesen...
Norm: MuSchG 1953 §5 Abs1MuSchG 1953 §10 lita
Rechtssatz:
Der Hinterleger eines später für nichtig erklärten Musters hat auch nicht bloß vorübergehend ein ausschließliches Benützungsrecht daran gehabt; er konnte das Musterrecht daher auch nicht weiterübertragen.
Entscheidungstexte 4 Ob 356/61 Entscheidungstext OGH 09.01.1962 4 Ob 356/61 ... mehr lesen...
Norm: MuSchG §10 lita MuSchG § 10 heute MuSchG § 10 gültig ab 01.01.1991
Rechtssatz:
BMfHuW 14.11.1961, GR 346/61 Nichtigkeit eines Musters für ein Fugenabdeckprofil. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit zweier Muster kommt es auf die Beschaffenheit des Materials und die Dimensionen n... mehr lesen...
Norm: MuSchG §10 lita MuSchG § 10 heute MuSchG § 10 gültig ab 01.01.1991
Rechtssatz:
BMfHuW 31.5.1961, GR 141/61 Die nach dem hinterlegten Muster verfertigten und schon vor dem Zeitpunkt der Hinterlegung in Verkehr gesetzten Industrieerzeugnisse müssen nicht mit dem Muster identisch ... mehr lesen...
Norm: MuSchG §10 MuSchG § 10 heute MuSchG § 10 gültig ab 01.01.1991
Rechtssatz:
BMfHuW 5.8.1960, GR 186/60 § 10 MuSchG zählt die
Gründe: , aus denen ein Muster für nichtig erklärt werden kann, erschöpfend auf. Daß infolge undeutlicher Darstellung des Musters oder wegen Mangels einer... mehr lesen...
Norm: MuSchG §10 MuSchG §19 MuSchG § 10 heute MuSchG § 10 gültig ab 01.01.1991 MuSchG § 19 heute MuSchG § 19 gültig ab 01.01.1991
Rechtssatz: ... mehr lesen...