RS OGH 1960/1/14 GR306/59 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 14.01.1960
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Norm

MuSchG §10
MuSchG §19

Rechtssatz

BMfHuW 14.1.1960, GR 306/59

Jedes Verfahren wegen Nichtigerklärung eines Musters setzt einen Parteienantrag voraus, an welchen die Behörde bei ihrer Entscheidung gebunden ist. Die als Einwendung im Mustereingriffsstreit vorgebrachte Behauptung, bereits vor dem Hinterlegungstag seien dem Muster entsprechende Erzeugnisse in Verkehr gewesen, reicht zur Einleitung eines Nichtigkeitsverfahrens nicht aus, wenn die Partei nicht auch ihre Absicht ausdrückt, die Nichtigerklärung des Musters zu erwirken.

Entscheidungstexte

  • GR 306/59
    Entscheidungstext SON 14.01.1960 GR 306/59
    Veröff: PBl 1964,208 = ÖBl 1964,113

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:SON0002:1960:RS0105529

Dokumentnummer

JJR_19600114_SON0002_0000GR00306_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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