Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass der Erstbeschwerdeführer „dadurch, dass er durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der XXXX vom XXXX ‚Ja ich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass der Erstbeschwerdeführer „dadurch, dass er durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der XXXX vom XXXX ‚Ja ich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.03.2015, eingelangt am 17.03.2015, stellte die XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführerin") den Antrag, die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") möge feststellen, dass der Österreichische Rundfunk (ORF; im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") an mehreren Tagen durch die Live-Übertragung von Spielen der Handball-Weltmeisterschaft 2015 der Männer im Spo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.10.2017 erhob XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) "Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 lit. a ORF-G" gegen die vom Österreichischen Rundfunk (ORF) durchgeführte "Informationskampagne zur HD-Umstellung". Im Wesentlichen behauptete er eine Schädigung seiner Person dadurch, dass die Informationskampagne Einfluss auf die bevorstehende Entscheidung gemäß Spruchpunkt 4.3.15. des Bescheids de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.10.2017 erhob XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) "Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 lit. a ORF-G" gegen die vom Österreichischen Rundfunk (ORF) durchgeführte "Informationskampagne zur HD-Umstellung". Im Wesentlichen behauptete er eine Schädigung seiner Person dadurch, dass die Informationskampagne Einfluss auf die bevorstehende Entscheidung gemäß Spruchpunkt 4.3.15. des Bescheids de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die beschwerdeführende Partei "die Bestimmung des § 3 Abs. 1 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie im Zeitraum vom 21.04.2014 bis zum 29.04.2014 das Hörfunkprogramm ‚Lounge FM' unter Nutzung der Übertragungskapazität ‚WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz' ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine rechtskräftige Zulassung zu verfügen". 1.... mehr lesen...