Renate B. stellte zunächst am 19. Juni 1998 beim Arbeitsmarktservice Linz einen Antrag auf Zuerkennung von Sondernotstandshilfe. Gemäß einer Bescheinigung der mitbeteiligten Gemeinde, in der Renate B. ihren Hauptwohnsitz hatte, war eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für ihre am 3. Juni 1996 geborene Tochter verfügbar. Unter Hinweis auf diese Unterbringungsmöglichkeit wies das Arbeitsmarktservice Linz mit Bescheid vom 23. Juni 1998 den Antrag der Renate B. auf Zuerkennung von Son... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §6 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0027 E 14. Mai 2003 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund des § 6 Abs. 6 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz kann die betroffene Gemeinde den Kostenersatz nur dann abwenden, wenn ihr Einwand, die Zuerkennung der Sondernotstandshilfe hätte unterbleiben müssen, Erfolg hat (Hinweis E 21. Novembe... mehr lesen...
Am 14. Juni 2000 stellte Karin F. einen Antrag auf Zuerkennung von Sondernotstandshilfe. Mit Schriftsatz vom 20. Juni 2000 bescheinigte die mitbeteiligte Partei, dass eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit im Sinne des § 1 der Sondernotstandshilfeverordnung voraussichtlich ab sofort verfügbar sei, und führte die Namen dreier Tagesmütter an. Karin F. legte daraufhin dar, ihr Kind brauche auf Grund seiner Behinderungen intensivere Betreuung. Es seien laufend Therapien erforderlic... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §6 Abs6;
Rechtssatz: Auf Grund des § 6 Abs. 6 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz kann die betroffene Gemeinde den Kostenersatz nur dann abwenden, wenn ihr Einwand, die Zuerkennung der Sondernotstandshilfe hätte unterbleiben müssen, Erfolg hat (Hinweis E 21. November 2001, Zl. 99/08/0058). European Case Law Ide... mehr lesen...
Christine F. stellte nach Ausschöpfung des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld auf Grund der Geburt ihres am 12. September 1995 geborenen Kindes bei der beschwerdeführenden Behörde den Antrag auf Gewährung der Sondernotstandhilfe ab 13. September 1997. Die mitbeteiligte Gemeinde bestätigte in ihrer Bescheinigung vom 12. September 1997, dass Christine S. in der Gemeinde den Hauptwohnsitz hat und eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit im Sinne des § 1 der Sondernotstandshilfeverordn... mehr lesen...
Index: 30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §39;AMPFG 1994 §6 Abs6 idF 1997/I/093;FAG 1993 §2 Abs2 idF 1995/297;F-VG 1948 §2;SondernotstandshilfeV 1995;
Rechtssatz: Mit der am 14. August 1997 im BGBl kundgemachten Änderung des § 6 Abs 6 sechster Satz Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz durch die No... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §39;AMPFG 1994 §6 Abs6 idF 1995/297;FAG 1993 §2 Abs2 idF 1995/297;SondernotstandshilfeV 1995 §3;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 6 Abs 6 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz handelt es sich um die Ausführung einer finanzausgleichsrechtlichen Regelung und damit um eine Rege... mehr lesen...
Mit fünf jeweils auf eine bestimmte Leistungsempfängerin bezogenen Bescheiden vom 25. November 1996 verpflichtete die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Linz die beschwerdeführende Stadtgemeinde, dem Bund für den Abrechnungszeitraum (richtig nach den vorgelegten Aktenteilen, wie auch in der Beschwerde ausgeführt:) vom 1. April 1996 bis zum 30. September 1996 (in der formularmäßigen Begründung: des angefochtenen Bescheides unrichtig mit 1. Oktober 1995 bis 31. März 1996 a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Dezember 1996 verpflichtete die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Innsbruck die beschwerdeführende Stadtgemeinde, dem Bund für den Abrechnungszeitraum 1. April 1996 bis 30. September 1996 ein Drittel der Kosten der an zehn namentlich genannte Leistungsbezieher ausgezahlten Sondernotstandshilfe zu ersetzen. Der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 19. Dezember 1996 gab die belangte Behörde mit dem ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §6 Abs6 idF 1997/I/093;B-VG Art140 Abs1;FAG 1993 §2 Abs2;F-VG 1948 §2;F-VG 1948 §3;F-VG 1948 §4;SondernotstandshilfeV 1995 §3 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/08/0384 ... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §39 Abs5 idF 1996/201;AMPFG 1994 §6 Abs6;AVG §68 Abs1;FAG 1993 §2 Abs2;SondernotstandshilfeV 1995 §1;SondernotstandshilfeV 1995 §3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/08/0630 E 29. März 2000
98/08/0107 E 29. März 2000
98/08/0108 E 29. März 2000
98/08/0109 E 29. März 2000
9... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. März 1996 hat die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Oberpullendorf die beschwerdeführende Gemeinde gemäß § 2 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) und § 6 Abs. 6 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG), BGBl. Nr. 297/1995, sowie § 3 Abs. 5 der Sondernotstandshilfeverordnung zum Ersatz eines Drittels der laut Vorschreibung vom 14. Februar 1996 im Abrechnungszeitraum vom 1. Mai 1995 bis 30. September 1995 aufgelaufenen Kosten der ei... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §6 Abs6;FAG 1993 §2 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs6;SondernotstandshilfeV 1995 §3 Abs5;
Rechtssatz: Unter "Wohnsitz" in § 2 Abs 2 FAG 1993 (sowie in den anderen bezughabenden Bestimmungen der SondernotstandshilfeV 1995 und des AMPFG 1994) ist der Begriff des Wohnsitzes, ... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §6 Abs6;FAG 1993 §2 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs6;SondernotstandshilfeV 1995 §3 Abs5;
Rechtssatz: Die Behörde ist grundsätzlich berechtigt, die im Meldezettel aufscheinenden Daten über den Wohnsitz ihrer Entscheidung zugrundezulegen. Ergeben sich aber daraus mehrere Wo... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit mehreren Bescheiden der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Kirchdorf vom 6. März 1996 wurde die beschwerdeführende Gemeinde gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales betreffend Richtlinien über die Abwicklung der Sondernotstandshilfe (Sondernotstandshilfe-Verordnung), BGBl. Nr. 361/1995, zu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. April 1996 verpflichtete das Arbeitsmarktservice Innsbruck, Regionale Geschäftsstelle, die Gemeinde Tulfes gemäß § 6 Abs. 6 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, und § 2 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes 1993 (FAG 1993), BGBl. Nr. 30/1993, jeweils "in geltender Fassung", dem Bund für den Abrechnungszeitraum 1. Mai 1995 bis 30. September 1995 ein Drittel der Kosten der Sondernotstandshilfe (Leistungsaufwand inklusive Sozialvers... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §6 Abs6 idF 1995/297;FAG 1993 §2 Abs2 idF 1995/297;
Rechtssatz: Eine Einschränkung dahingehend, das Inkrafttreten der Verpflichtung der Gemeinden, dem Bund ein Drittel der "Kosten der Sondernotstandshilfe" zu "ersetzen" (§ 2 Abs 2 FAG 1993 idF BGBl 1995/297) bzw ein Drittel der "Ausgaben für die Sondernotstandshilfe..... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §6 Abs6;FAG 1993 §2 Abs2;F-VG 1948 §2;F-VG 1948 §3;F-VG 1948 §4;SondernotstandshilfeV 1995 §3 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/08/0285 E 11. Februar 1997
97/08/0064 E 3. Juni 1997
97/08/0065 E 8. April 1997
97/08/0067 E 18. Mä... mehr lesen...