RS Vwgh 2003/5/14 2002/08/0027

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Veröffentlicht am 14.05.2003
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AMPFG 1994 §6 Abs6;

Rechtssatz

Auf Grund des § 6 Abs. 6 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz kann die betroffene Gemeinde den Kostenersatz nur dann abwenden, wenn ihr Einwand, die Zuerkennung der Sondernotstandshilfe hätte unterbleiben müssen, Erfolg hat (Hinweis E 21. November 2001, Zl. 99/08/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002080027.X01

Im RIS seit

25.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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