Entscheidungen zu § artikel1zu9 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-95 von 95

RS Vwgh 1988/4/19 88/14/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §99 Abs1 Z1;FinStrG §9;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verneinung entschuldigenden Rechtsirrtums (darüber, daß ein nur zu 18 vH betrieblich genutztes Gebäude nicht Betriebsvermögen darstellt, und über die Steuerabzugspflicht gem § 99 Abs 1 Z 1 EStG, über die der Beschuldigte anläßli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1988

RS Vwgh 1987/12/14 87/15/0062

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §2;FG 1949 §2;FG 1949 §4 Abs2;FinStrG §37 Abs3;FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;VStG §5 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nach stRsp des VwGH nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die kundgemachte Rechtsvorsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;StGB §6 Abs1;StGB §9 Abs2;
Rechtssatz: Das Maß der vom Täter zu beobachtenden Sorgfalt bestimmt sich nach subjektiven Gesichtspunkten. In jedem Falle muß der Betroffene zumindest so sorgfältig verfahren, wie er es in seinen sonstigen Angelegenheiten beruflicher oder geschäftlicher Art zu halten pflegt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1986/9/17 83/13/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9 idF 1975/335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0237 E 18. April 1985 VwSlg 5992 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Unkenntnis des Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die Rechtsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Mußten ihm zum... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

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