RS Vwgh 1989/4/4 89/14/0008

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Veröffentlicht am 04.04.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs2 litb;
FinStrG §9;
FinStrG §98 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 196;

Rechtssatz

Ausführungen zur Überprüfung der Beweiswürdigung der Behörde, nach der der Inhaber eines großen Bäckereibetriebes, der an seine Lohnverrechnung Anweisung gegeben hatte, nur von ihm angeordnete Überstunden zu berücksichtigen, und der weitere, dem gesetzlichen Arbeitsschutz zuwiderlaufende Überstunden über einem Konto "Aushilfslöhne" außerhalb der Lohnkonten auszahlen ließ, um sich vor der Entdeckung durch das Arbeitsinspektorat zu schützen, es entgegen seiner Verantwortung für gewiß

gehalten habe, daß durch diese Anordnung Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe verkürzt wird (hier: der Beschuldigte hat sich damit verantwortet, Überstundenentlohnungen für zur Gänze steuerfrei gehalten zu haben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140008.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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