Entscheidungen zu § artikel1zu35 Abs. 2 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 61-65 von 65

RS OGH 1969/2/11 9Os119/68, 13Os181/76, 13Os50/79

Norm: FinStrG §35 Abs2ZollG 1955 §51
Rechtssatz: Der Täterkreis des im § 35 Abs 2 FinStrG normierten Finanzvergehens ist nach dem klaren Wortlaut dieser Gesetzesstelle keineswegs auf Personen beschränkt, die als Verfügungsberechtigte (Gewahrsamsinhaber im Sinne des § 51 des ZollG 1955 anzusehen sind. Entscheidungstexte 9 Os 119/68 Entscheidungstext OGH 11.02.1969 9 Os 119/68 Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1969

RS OGH 1967/6/6 10Os17/67, 13Os181/76, 9Os12/79, 12Os37/88, 14Os120/89, 14Os162/93

Norm: FinStrG §35 Abs2ZollG §51
Rechtssatz: Auch ein Importeur, der eine Spedition oder einen Zolldeklaranten mit der Abgabe einer unrichtigen Warenerklärung beauftragt, haftet als unmittelbarer Täter des Finanzvergehens nach dem § 35 Abs 2 FinStrG, nicht nur der gemäß dem § 51 ZollG primär zur Vorlage der Warenerklärung verpflichtete Spediteur. Entscheidungstexte 10 Os 17/67 Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1967

RS OGH 1967/6/6 10Os17/67

Norm: FinStrG §13FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Ein nach § 14 FinStrG in Verbindung mit § 35 Abs 2 FinStrG strafbare Versuch liegt dann vor, wenn in Verkürzungsabsicht unrichtige Angaben in den Warenerklärungen gemacht und überdies durch falsche Rechnungen zu beweisen versucht werden, es aber nicht gelingt, die Behörde zu täuschen, sondern auf Grund der amtswegig angeordneten Schätzung die Eingangsabgaben, insbesondere der Zoll, ordnungsgemäß auf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1967

RS OGH 1964/5/5 11Os107/63, 11Os123/81, 14Os23/90

Norm: FinStrG §11FinStrG §35 Abs2StGB §302
Rechtssatz: Ein Zollbeamter kann den Tatbestand der Abgabenhinterziehung nur dann als unmittelbarer Täter verwirklichen, wenn er eine Ware, über die er persönlich verfügungsberechtigt ist, unter Verletzung der ihn selbst treffenden abgabenrechtlichen Anzeigepflicht, Wahrheitspflicht und Offenlegungspflicht und ohne Entrichtung der Eingangsabgaben in das Zollinland verbringt, nicht aber, wenn er in sein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1964

RS OGH 1962/2/28 12Os49/62, 11Os57/72

Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob Zoll hinterzogen wurde, kann nur darnach beurteilt werden, ob der im Zeitpunkt der Einfuhr nach den damaligen Tarifsätzen zu entrichtende Zoll bezahlt wurde, nicht aber nach den zur Zeit der Urteilsfällung geltenden Zollsätzen. Entscheidungstexte 12 Os 49/62 Entscheidungstext OGH 28.02.1962 12 Os 49/62 Veröff: EvBl 1962/304 S 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1962

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