Norm: EStG 1988 §24 Abs2 FinStrG §33 EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 2... mehr lesen...
Norm: EStG §23 FinStrG §33 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Ar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, wurde unter anderem Franz W***** (auch) des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, teilweise als Beteiligter nach § 11 FinStrG (Faktengruppe A I.), schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, wurde unter anderem Franz W***** (auch) des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG, teilweise als Beteiligter nach Paragraph 11, FinStrG (Faktengruppe A römisch eins.), schuldig erk... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 29.6.1989 wurden vom LG Salzburg gegen den Bf. und 34 andere Personen Vorerhebungen iZm. der sog. "WEB-Affäre" eingeleitet, die ein Netzwerk von über 300 Gesellschaften betraf. Ein spezielles Computerprogramm musste eingerichtet werden, um mit dieser umfassenden Datenmenge zurechtzukommen. Am 4.8.1995 wurde die Anklageschrift gegen den Bf. und acht Mitangeklagte eingebracht. Ein dagegen erhobener Einspruch war erfolglos. Am 16.9.1996 begann die Hauptve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz B***** - im dritten Rechtsgang - von der Anklage, er habe von 1990 bis 1994 in Schärding vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Steuererklärungen eine Abgabenverkürzung (jeweils zusammengefasst) an Umsatzsteuer 786.862 S, an Einkommenssteuer 1,115.879 S und an Gewerbesteuer 387.704 S bewirkt, gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit der Gerichte fr... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Art. 1 § 33... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Heinz W***** und Peter B***** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB (I), Peter B***** überdies des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II) und Heinz W***** zudem des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Heinz W***** und Peter B***** (im zwe... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. war 1983 wegen fortschreitender paranoider Psychose entmündigt worden. Das Gericht führte aus, der Bf. sei seit mehr als 20 Jahren in psychiatrischer Behandlung, ferner habe sich seine Persönlichkeitsstruktur angesichts einer wachsenden Demenz rapide verschlechtert. 1987 wurde auf Antrag des Bf. ein Verfahren zur Prüfung der Frage eingeleitet, inwieweit seine Handlungsfähigkeit wiederhergestellt werden könne. Der Bf. lehnte es ab, sich einer ärztli... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Gegen die Bf. war Anklage wegen betrügerischer Krida erhoben worden. Sie wurden freigesprochen: Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Bf. weder rechtlich noch tatsächlich als Geschäftsführer anzusehen bzw. als solche tätig gewesen waren. Gegen das Urteil legte der Staatsanwalt ein Rechtsmittel ein. Das Gericht 2. Instanz bestätigte die Meinung des Erstgerichts, hingegen verurteilte es die Bf. wegen Beihilfe bzw. Anstiftung zur betrügerischen Krida zu e... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 stellte der Bf. beim Bezirksgericht Neapel einen Antrag auf Scheidung seiner Ehe. Ferner ersuchte er das Gericht, über die Benützung der Ehewohnung und über das Sorgerecht für die Kinder abzusprechen. Da zwischen den Eheleuten bei der ersten Tagsatzung keine Einigung über diese Fragen zustande kam, wurde vorläufig der Gattin des Bf. das Sorgerecht für die Kinder und das Recht auf Benützung der Ehewohnung zugesprochen. Das Gericht verpflichtete den Bf.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Heinz B***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Heinz B***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er von 1990 bis 1994 in Schärding unter... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1992 klagte der Bf. die Gemeinde von Swidnica (Polen) auf Bezahlung von Bauarbeiten, die seine Firma in vertraglicher Vereinbarung mit ihr durchgeführt hatte sowie auf Zahlung von Konventionalstrafen wegen nicht gehöriger Vertragserfüllung. In der Folge erklärte das zuständige Gericht bestimmte vertragliche Vereinbarungen wegen Verstoßes gegen zivilrechtliche Bestimmungen für nichtig. Dagegen erhob der Bf. ein Rechtsmittel. Das Urteil wurde aufgehoben und ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1991 wurde die Leiche einer jungen Frau in der Hafeneinfahrt von Les Sables-d'Olonne (Frankreich) aufgefunden. Das Opfer war erwürgt worden und wies Verletzungen an
Kopf: und Hals sowie Verbrennungen an Brust und Beinen auf. Gemäß dem Autopsiebericht war die Frau erstickt; vor ihrem Tod hatte sie zahlreiche Schläge erhalten. Sie wurde in der Folge als die Gattin des Bf. identifiziert. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurde der Bf. mehrmals verhört. Na... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Info FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Art. 1 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §1 FinStrG §33 FinStrG §34 FinStrG §35 FinStrG §36 FinStrG §37 FinStrG §38 FinStrG §39 FinStrG §40 FinStrG §41 FinStrG §42 FinStrG §43 FinStrG §44 FinStrG §45 FinStrG §46 FinStrG §47 FinStrG §48 FinStrG §49 FinStrG §50 FinStrG §51 FinStrG §52 FinStrG Art. 1 § 1 heute FinStrG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem bekämpften Urteil wurde Franz K***** schuldig erkannt, A) "das Vergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 13, 33 Abs 1 (§ 33 Abs 3 lit a) FinStrG" und A) "das Vergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach den Paragraphen 13, 33, Absatz eins, (Paragraph 33, Absatz 3, Litera a,) FinStrG" und B) "das Vergehen der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs 1 (§ 33 Abs 3 lit b) FinStrG" begangen ... mehr lesen...
Norm: BAO §119 BAO §120 FinStrG §33 BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 BAO § 120 heute BAO § 120 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Norm: BAO §119 BAO §236 FinStrG §33 BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A***** und Karl B***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und § 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt und je zu einer Geldstrafe von drei Mio S verurteilt, wovon ihnen ein Teil von je zwei Mio S bedingt nachgesehen wurde. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A***** und Karl B***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins und Pa... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II6 FinStrG §33 FinStrG §35 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. reisten in die Türkei ein, um eine "Vereinigte Türkische Kommunistische Partei" (TBKP) zu gründen. Bei ihrer Ankunft in Ankara am 16.10.1987 wurden sie verhaftet und wegen verschiedener staatsgefährdender Delikte unter Anklage gestellt. Sie stellten mehrmals Enthaftungsanträge, welche aber von den türk. Gerichten unter Hinweis auf die Schwere der ihnen angelasteten Delikte, den Umfang des Aktenmaterials und die Beweislage abgelehnt wurden. Am 4.5.19... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8 Abs1 FinStrG §33 Z1 FinStrG Art. 1 § 8 heute FinStrG Art. 1 § 8 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 FinStrG Art. 1 § 8 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Art. 1 § 33... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 FinStrG §33 FinStrG §55 B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 89 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 89 g... mehr lesen...
Gründe: Manfred S***** wurde der Vergehen der Abgabenhinterziehung (zu I) nach § 33 Abs. 1 FinStrG und (zu II) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Manfred S***** wurde der Vergehen der Abgabenhinterziehung (zu römisch eins) nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG und (zu römisch zwei) nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Unter dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs. 1 Z 9 lit. a StPO rügt d... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.April 1925 geborene Pensionist Jakob M*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er in St. Michael im Lungau durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für die Jahre 1980, 1981 und 1982 vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer sowie an Abgaben für alkoholische Getränke in der Höhe von insges... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.Februar 1948 geborene Kaufmann Erich M***, der am 18.Juli 1953 geborene Angestellte Ludwig F*** und der am 17.März 1950 geborene Angestellte Franz E*** des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB., des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 AußHG - Franz E*** jeweils als Beteili... mehr lesen...
Norm: DevG §27 FinStrG §33 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Ar... mehr lesen...
Gründe: I. Über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Johann G, Dipl.Ing.Raimund C, Dipl.Ing.Klaus Otto H und Dr.Matthäus K zur Gänze sowie zum Teil auch über jene der Angeklagten Dipl.Ing. Dr.Ernst A, Dkfm.Horst B, Ignaz C, Helmut D, Rudolf F und Dkfm.Wilhelm Michael römisch eins. Über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Johann G, Dipl.Ing.Raimund C, Dipl.Ing.Klaus Otto H und Dr.Matthäus K zur Gänze sowie zum Teil auch über jene der Angeklagten Dipl.Ing. Dr.Ernst A... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) der ehemalige Kraftfahrzeughändler Rudolf A (I.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 - irrig zitiert (vgl. SSt. 49/30 u.a.): römisch eins. Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) der ehemalige Kraftfahrzeughändler Rudolf A (römisch eins.) des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, - irrig zitiert vergleiche SSt. 49/30 u.a.): Abs. 2 und - Abs. 3 StGB., (II.) des Verg... mehr lesen...