Gründe: Matvei Hu***** wurde (im zweiten Rechtsgang) mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 5. Oktober 2007, GZ 23 Hv 126/06w-398, im hier maßgeblichen Zusammenhang (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach §§ 11 dritter Fall, 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG schuldig erkannt (Punkte 2/a und b des Schuldspruchs). Matvei Hu***** wurde (im zweiten Rechtsgang) mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 5. Okto... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Freispruch der Nela R***** enthält, wurden Stanisa D***** und Nesa D***** (ersichtlich gemeint:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I) sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG (II) und Olivera D***** (ersichtlich gemeint:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Robert J***** (A) des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 und Abs 2 zweiter Satz StGB, Wilfried L***** (B/I), Hansjörg K***** (B/II), Nikolaus G***** (B/III) und Karl Ko***** (B/IV) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Robert J***** (A) des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl. Ing. Wojtek Z***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme gemäß § 21 Abs 3 und 4 FinStrG auf die Strafverfügung des Zollamtes Kittsee vom 31. Jänner 2002, AZ 321-2002/00151-001, nach § 33 Abs 5 FinStrG zu einer Zusatzgeldstrafe von 60.000 Euro, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat, verurteilt. Nach den hier wes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef F***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien (gekürzt dargestellt) im Bereich des ehemaligen Finanzamtes für Körperschaften vorsätzlich in mehrfachen Tathandlungen unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Abgaben bewirkt, nämlich A./ eine in zu niedriger Festsetzung gelegene der nachgenannten bescheidmäßig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte Ing.Heinrich P***** der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG (I. und III.) sowie der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte Ing.Heinrich P***** der Finan... mehr lesen...
Gründe: Jozef V***** wurde der Finanzvergehen (zu A.I. und II.) des - zum Teil in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 13 FinStrG) begangenen - gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG (Tatzeit vom 15.Juli bis 24.November 1995) sowie (zu B.) des (ideal konkurrierenden) - teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 13 FinStrG) verübten - vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG schuldig erkannt und hief... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Maria Gertraud F***** gegen das bezeichnete Urteil, mit dem sie wegen der Finanzvergehen der (teilweise nur versuchten) Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und § 13 Abs 1 und (richtig) Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt worden war, weil sie von 1990 bis 1992 Steuerverkürzungen (Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer) im Ausmaß von insgesamt 955.841 S bewirkte und dies bei ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs2 FinStrG §23 Abs2 FinStrG Art. 1 § 21 heute FinStrG Art. 1 § 21 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2010 FinStrG Art. 1 § 21 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der (inzwischen am 27. Jänner 1987 verstorbene) Kraftfahrer Norbert S***, der am 9. April 1951 geborene Angestellte Walter H***, der am 8. August 1956 geborene Kraftfahrer Reinhold K***, der am 2. November 1952 geborene Grundstücksmakler Emmerich W*** und die am 8. April 1944 geborene Transportunternehmerin und Landesbedienstete Annemarie S*** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Johann F*** (zu 1.1.) des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (aF), teils als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB, und (zu 1.3.) des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG als Beteiligter nach § 11 (dritter Fall) FinStrG, 1. Johann F*** (zu 1.1.) des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach Paragraph 12, Absatz eins, SGG (aF), teils als Beteiligter nach Par... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.März 1956 geborene Hilfsarbeiter Josef Erich A wurde - neben anderen strafbaren Handlungen - des Vergehens der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt (Punkt 4 des Urteilssatzes). Darnach hat er in Wien, im Raum Krems, in Zwettl sowie in Baumgarten bei Tulln von 1975 bis zum 12.Oktober 1980 3420 Gramm Haschisch, 10 Gramm Kokain und 50 Portionen LSD, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, kaufte, an sic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Oktober 1959 geborene beschäftigungslose Alexander A, ein österreichischer Staatsangehöriger, wie folgt schuldig erkannt: I/ des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG, weil er vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte, 1. aus den Niederlanden nach Österreich ein... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs2 StPO §260 Abs1 Z1 FinStrG Art. 1 § 21 heute FinStrG Art. 1 § 21 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2010 FinStrG Art. 1 § 21 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs2 FinStrG Art. 1 § 21 heute FinStrG Art. 1 § 21 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2010 FinStrG Art. 1 § 21 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Dezember 1953 geborene Fotograf Wilhelm A des teils vollendeten und teils versuchten Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG, § 15 StGB (Pkt. I des Urteilssatzes), des Vergehens nach § 9 Abs 1 Z 2 (dritter und vierter Fall) SuchtgiftG (Pkt. II) sowie der gewerbsmäßig begangenen Finanzvergehen des Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a FinStrG (Pkt. III) und der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 li... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Schöffengericht den am 14. Jänner 1935 geborenen Kraftfahrer Friedrich A des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG. und des Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit. c FinStrG. (als unmittelbaren Täter), den am 22.August 1938 geborenen Speditionskaufmann Walter B hingegen derselben Finanzvergehen als Beteiligten nach § 11 (2. Fall) Fin... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4 FinStrG §21 Abs2 FinStrG §21 Abs3 FinStrG Art. 1 § 19 heute FinStrG Art. 1 § 19 gültig ab 01.08.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 414/1988 FinStrG Art. 1 § 19 gültig von 01.01.1976 bis 31.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.August 1926 geborene, früher als Transportunternehmer tätig gewesene Kurt A der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs 1 lit a FinStrG. und der Monopolhehlerei nach dem § 46 Abs 1 lit a FinStrG. schuldig erkannt, weil er am 21.September 1970 in Süßenbrunn (in Tateinheit) 1. vorsätzlich Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, und zwar (in 216 Kartons zu je 10.000 Stück verpackte) 2,160.000 St... mehr lesen...