Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung vom 6. Mai 1991 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Berufungssenat I) - in der Folge: belangte Behörde - die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Spruchsenates (Senat IV) beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des (in der Folge als FA bezeichneten) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125;FinStrG §126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0039 E 27. April 1989 VwSlg 6401 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die mündliche Verhandlung ist das Kernstück des Finanzstrafverfahrens. In ihr soll die Wahrheit endgültig festgestellt werden, und zwar in einer Weise, die nach allgemeiner Prozeßerfahrung größte Gewähr für die Erforschung der Wah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125 Abs1;FinStrG §126;FinStrG §157;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber erblickt, wie der Ausschließung des Abwesenheitsverfahrens bei Krankheit, Gebrechlichkeit oder bei Vorliegen sonstiger begründeter Hindernisse in dem - gem dem § 157 FinStrG ua auf das Rechtsmittelverfahren sinngemäß anzuwendenden - § 126 FinStrG zu entnehmen ist, in der Abwicklung d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §7;FinStrG §125 Abs3;FinStrG §126;FinStrG §77 Abs1;FinStrG §77 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der zur vollen Vertretung des Beschuldigten befugte Verteidiger ausdrücklich mit der Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten einverstanden ist, da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Dem § 30 Abs 1 und 2 VwGG kann deutlich der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß die bei jedem anfechtbaren und angefochtenen Verwaltungsakt eigentümliche "Beschwerde" für sich allein b... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125;FinStrG §126; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 432;
Rechtssatz: Die mündliche Verhandlung ist das Kernstück des Finanzstrafverfahrens. In ihr soll die Wahrheit endgültig festgestellt werden, und zwar in einer Weise, die nach allgemeiner Prozeßerfahrung größte Gewähr für die Erforschung der Wahrheit und zugleich für die best... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125 Abs1;FinStrG §125 Abs3;FinStrG §126;FinStrG §84 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 275;
Rechtssatz: Die mündliche Verhandlung ist das Kernstück des Finanzstrafverfahrens. In ihr soll die Wahrheit endgültig festgestellt werden, und zwar in einer Weise, die nach allgemeiner Prozeßerfahrung größte Gewähr für die Erforschung... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsstrafakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Dem Beschwerdeführer - einem Staatsangehörigen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (in der Folge: Jugoslawien), der Architekt ist und nach der "Tatbeschreibung" des Zollamtes Nickelsdorf vom 20. März 1986 "nur gering deutsch spricht bzw. lesen kann" und am 24. März 1986 als Verdächtiger von einem Beamten des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Zollamt) unt... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4;FinStrG; BAO § 4 heute BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 BAO § 4 gültig von 01.01.2013 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5 idF 1964/275;FinStrG; VStG §55; EGVG Art. 2 heute EGVG Art. 2 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 EGVG Art. 2 gültig von 01.04.2012 bis 31.12.2013 zuletz... mehr lesen...