RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0093

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §125 Abs1;
FinStrG §126;
FinStrG §157;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber erblickt, wie der Ausschließung des Abwesenheitsverfahrens bei Krankheit, Gebrechlichkeit oder bei Vorliegen sonstiger begründeter Hindernisse in dem - gem dem § 157 FinStrG ua auf das Rechtsmittelverfahren sinngemäß anzuwendenden - § 126 FinStrG zu entnehmen ist, in der Abwicklung der Verhandlung ohne Beteiligung des Beschuldigten grundsätzlich einen wesentlichen Nachteil für diesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160093.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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