Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §29 Abs3 lita;StGB §12;
Rechtssatz: Für den gemäß § 29 Abs 3 lit a FinStrG maßgeblichen Begriff des "Beteiligten" kommt es nicht darauf an, ob der Beteiligte ein sogenannter Mittäter (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum StGB/3, Randzahl 21 zu § 12 StGB) ist, sondern es sind unter anderem auch alle jene Person... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist eine Bezirkshauptmannschaft, wo er seit 1989 im Referat für Sozialhilfe beschäftigt ist; davor war er mehrere Jahre im Verkehrsstrafreferat bzw. bis Ende 1980 in der KFZ-Zulassungsstelle tätig. Zumindest formell gesehen befaßte sich die Gattin des Beschwerdeführers mit dem Handel bzw. der grenzüberschreitenden Überstellung von Kraftfahrzeugen (nach dem B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;FinStrG;
Rechtssatz: Der Umstand der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Beamten iZm einer ansonst zulässigen Nebengeschäftigung, die in keinerlei offenkundigem Bezug zu der dienstlichen Tätigkeit dieses Beamten steht, reicht für sich allein nicht für die Annahme der "Gefährdung sonstiger we... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Juni 1991 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz über den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, er habe im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit seinem Bruder B. unter vorsätzlicher Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht in mindestens 14 Verzollungsfällen bei dem österreichischen Eintrittszollamt Walserberg-AB bzw. beim Hauptzollamt Graz durch unrichtiges Ausstellen von Ursprungszeug... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs2;
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob die Erklärung des Steuerpflichtigen auf den Rechnungen geeignet war, einen Beitrag (§ 11 FinStrG) dazu zu leisten, daß eine Eingangsabgabenverkürzung bewirkt wurde, hängt von der (objektiven) Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Erklärung ab. European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit Berufungsentscheidung vom 14. Oktober 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Tirol als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Innsbruck teilweise stattgegeben und den Spruch: wie folgt abgeändert: "Der Beschuldigte ist schuldig, er hat in ... grob fahrlässig zu einer Verkürzung von Grunderwerbsteuer im Gesamtbetrag von S 87.891,-- dadurch beigetragen, daß er im Schreiben vom 18.11.1986 an d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §12;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3 lita;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §34 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 4/1993, S 264-265
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160029.X01 Im RIS seit 22.10.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Dem § 30 Abs 1 und 2 VwGG kann deutlich der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß die bei jedem anfechtbaren und angefochtenen Verwaltungsakt eigentümliche "Beschwerde" für sich allein b... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0185 E 14. Dezember 1989 VwSlg 6465 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0185 E 14. Dezember 1989 VwSlg 6465 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 19. November 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma N & Sohn Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1976 bis 1982 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwertigkeit der drei Täterschaftsformen des § 11 FinStrG die im konkreten... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9 impl;BAO §79;FinStrG §1;FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1;HGB §17 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Ein Name kann keine Rechte und keine Pflichten haben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: In Ansehung der Bezeichnung des Subjektes mit "wer" ist der Personenkreis, der als Täter für das Finanzvergehen des Schmuggels in Frage kommt, unbeschränkt. Tatsächlich kann aber (unmittelbarer) Täter des Finanzvergehens des Schmuggels nur diejenige natürlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen im Hinblick auf § 11 FinStrG allerdings als Bestimmungstäter oder sonst zur Ausführung des De... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsstrafakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Dem Beschwerdeführer - einem Staatsangehörigen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (in der Folge: Jugoslawien), der Architekt ist und nach der "Tatbeschreibung" des Zollamtes Nickelsdorf vom 20. März 1986 "nur gering deutsch spricht bzw. lesen kann" und am 24. März 1986 als Verdächtiger von einem Beamten des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Zollamt) unt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §102 Abs1;FinStrG §11;FinStrG §75;
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Straftat können mehrere Personen Beschuldigte sein. Besteht der Verdacht des Zusammenwirkens (Bestimmungstäter, Beitragstäter), so ist im Verhältnis der Beschuldigten zueinander von Mitbeschuldigten zu sprechen. Der Beschuldigte ist Prozeßsubjekt, er hat in Ansehung des Grundsatzes ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;FinStrG §13 Abs1;StGB §12;StGB §15 Abs2;VStG §7 impl;VStG §8 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bleibt die Ausführungshandlung des Bestimmten im Versuch stecken, kommt vollendte Bestimmungstäterschaft nicht in Betracht (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0058, VwSlg 6024 F/1985, ÖStZB 1986/13/14, S 241). ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;StGB §12;VStG §7 impl;
Rechtssatz: Eine Bestimmung kann insbesondere erfolgen durch Bitten, Befehlen, Anheimstellen, Überreden, Auffordern, Bedrängen, Beschenken, Bestechen, Loben, Versprechen, Drohung oder Ausübung sonstigen Druckes, Täuschung, Überredung uä. Eine "unschuldige" Frage, scheinbares... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11; Beachte Vorgeschichte:85/16/0058 E 5. September 1985 VwSlg 6024 F/1985;
Rechtssatz: Die Bestimmung zum Versuch erfaßt solche Fälle, in denen der unmittelbare Täter zwar eine ausführungsnahe bzw Ausführungshandlung vornimmt, diese aber nicht zur Vollendung, sondern nur zum Versuch der angesonnenen Tat führt. Bei solcher Sachlag... mehr lesen...