Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin nach dem GWG 2011. Mit dem Bescheid vom XXXX , stellte die belangte Behörde die den Systemnutzungsentgelten zu Grunde liegenden Kosten für das Jahr 2025 je Netzebene (Spruchpunkt 1.) und das dem Netznutzungsentgelt zu Grunde legende Mengengerüst fest (Spruchpunkt 2.). Die über diese Feststellungen hinausgehenden Anträge wies die belangte Behörde ab (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin nach dem GWG 2011. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde für die vierte Regulierungsperiode Gas das Einsparungspotential als Zielvorgabe (Spruchpunkt 1.), die den Entgelten zu Grunde liegenden Kosten (Spruchpunkt 2.) und das dem Netznutzungsentgelt zu Grunde zu legende Mengengerüst (Spruchpunkt 3.) fest. 2. Seit dem Jahr 2012, in welche... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom XXXX leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011 betreffend die beschwerdeführende Partei ein. 1. Mit Beschluss vom römisch 40 leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß Paragraph 69, Gaswirt... mehr lesen...
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Begründung: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 02.10.2014 sprach die E-Control (im Folgenden: „belangte Behörde“) in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) gemäß § 69 GWG 2011 für das Jahr 2015 wie folgt aus: römisch eins.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 02.10.2014 sprach die E-C... mehr lesen...