Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 2. Mit dem mit "XX. Oktober 2015" datierten Bescheid, XXXX , sprach die belangte Behörde nach Abwicklung eines Ermittlungsverfahrens inklusive Zustellung der eingelangten Stellungnahmen an die Verfahrensparteien wie folgt aus: ... mehr lesen...