Entscheidungen zu § artikel92 Abs. 1 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Beschluss 2022/2/28 Ra 2022/12/0014

1        Mit der angefochtenen Entscheidung wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der revisionswerbenden Partei gegen vier Bescheide des Dachverbands der Sozialversicherungsträger als verspätet zurück (Spruchpunkt A I.) und die von der revisionswerbenden Partei in diesem Zusammenhang gestellten Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab (Spruchpunkt A II.). 2        Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass der revisionswerbenden Partei Verständigungen über... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.02.2022

RS Vwgh 2022/2/28 Ra 2022/12/0014

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art92 Abs1VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/03/0303 B 6. Dezember 2021 RS 1 Stammrechtssatz Die Regelung des Art. 133 Abs. 4 B-VG stellt auf - gegebenenfalls abweichende, fehlende oder uneinheitliche - Rechtsprechung des VwGH, nicht aber des OGH ab und der OGH (vgl. Art. 92 Abs. 1 B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2022

TE Vwgh Beschluss 2021/12/6 Ra 2021/03/0303

1        Die belangte Behörde hatte der Revisionswerberin als Eigentümerin einer unter näher genannten - dem „öffentlichen Gut“ zugehörigen - Grundstücken befindlichen Rohrleitung (Teile einer früheren Transport- und Gaspendelleitung) mit Bescheid vom 28. Oktober 2020 gemäß § 34 Abs. 1 Rohrleitungsgesetz im Einzelnen genannte Maßnahmen (im Wesentlichen: Sanierungsarbeiten an der Leitung) aufgetragen, die bis 30. Juni 2021 - unter Anzeige an die Behörde samt Nachweis der ordnungsgemäße... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.12.2021

RS Vwgh 2021/12/6 Ra 2021/03/0303

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art92 Abs1VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Die Regelung des Art. 133 Abs. 4 B-VG stellt auf - gegebenenfalls abweichende, fehlende oder uneinheitliche - Rechtsprechung des VwGH, nicht aber des OGH ab und der OGH (vgl. Art. 92 Abs. 1 B-VG), nicht aber der VwGH wird vom Gesetz als Leitinstanz in Zivilsachen beru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.2021

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/21 95/20/0250

Die gegenständliche Beschwerde war zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtet, welcher die Beschwerde mit Beschluß vom 25. April 1995 dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat, nachdem er deren Behandlung mit Beschluß vom 15. März 1995, Zl. B 44-48/95-9, abgelehnt hatte. Der Beschwerdeführer hat die Beschwerde in Erfüllung der Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. August 1995 ergänzt. Aus der ergänzten Beschwerde, den damit vorgelegten Beilagen und den angefoch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1995

RS Vwgh 1995/12/21 95/20/0250

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art92 Abs1;MRK Art13;MRK Art50;MRK Art52;MRK Art53;StVG §7 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/20/0251 - 0254
Rechtssatz: Durch ein Urteil des EGMR fällt der bekämpfte innerstaatliche Rechtsakt (hier: OGH-Urteil) nicht ex tunc weg, es bedarf vielmehr ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0090

Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 9. März 1987 war beim Landesgericht für ZRS Wien (in der Folge: LG) die Klage des Beschwerdeführers gegen einen Land- und Forstwirt (in der Folge: Beklagter) wegen "Einwilligung zur Einverleibung" (des Eigentumsrechtes des Beschwerdeführers - zum Teil nach Einwilligung in die erforderlichen Abschreibungen und entsprechenden Eröffnungen neuer Einlagen - an der Hälfte mehrerer bestimmter Liegens... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0090

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art92 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß Art 92 Abs 1 B-VG ist der OGH zwar oberste Instanz in Zivilsachen und Strafsachen, diese Regelung stellt aber keine des Instanzenzuges dar, insbesondere nicht in dem Sinn, daß der OGH zur Entscheidung über alle Zivilsachen oder Strafsachen berufen wäre. Der einfache Gesetzgeber kann durchaus Begrenzungen des Instanzenzuges vorneh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

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