Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z4VO-UA §24, §25, §27, §29, §53 VfGG §7 Abs1, §56f B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, • dass die Weigerung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, der Aufforderung vom 14.07.2022 gemäß §27 Abs4 VO-UA in der 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses, Blg. LXXXVIII (Beilage ./3), nachzukommen, rechtswidrig ist, sowie ferner, • dass der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter (ohne die im Original enthaltenen Hervorhebungen), "der Verfassungsgerichtshof möge – mit Ausnahme der Studie Prof. Dr. Ing. M[.] K[.] 'Durchführung des Heritage Impact Assessments zum UNESCO Welterbe' und der Studie DI M[.] S[.] 'Studie zur Rolle der Großglockner-Hochalpenstraße im Vergleich internationaler Panoramastraßen' – feststellen, ? dass die Weigerung des Bundesministers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, ? dass die Weigerung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, der Aufforderung vom 14.07.2022 gemäß §27 Abs4 VO-UA in der 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses, Blg. LXXXIV (Beilage ./5), nachzukommen rechtswidrig ist, sowie ferner, ? dass die Bund... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, • dass die Weigerung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport[,] der Aufforderung vom 14.07.2022 gemäß §27 Abs4 VO-UA in der 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses, Blg. LXXXVI (Beilage ./3), nachzukommen[,] rechtswidrig ist, sowie ferner, • dass der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen D... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge – mit Ausnahme Leitung des Fernmeldebüros; Veröffentlichung in der Wiener Zeitung am 26.11.2019 – feststellen, • dass die Weigerung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, der Aufforderung vom 14.07.2022 gemäß §27 Abs4 VO-UA in der 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses, Blg. XC (Beilage ./3... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, • dass die Weigerung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Aufforderung vom 14.07.2022 gemäß §27 Abs4 VO-UA in der 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses, Blg. LXXXIX (Beilage ./3), nachzukommen[,] rechtswidrig ist, sowie ferner, • dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter (ohne die im Original enthaltenen Hervorhebungen), "der Verfassungsgerichtshof möge – mit Ausnahme der Studie betreffend 'Österreichisches Gallup Institut Dr. K[.] GmbH, Erhebung des Bekanntheitsgrades des Österreichischen Umweltverzeichnisses', der Studie betreffend 'Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik, Biobased Chemistry - Sekundärphosphor für die Düngemittelindust... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter (ohne die im Original enthaltenen Hervorhebungen), "der Verfassungsgerichtshof möge – mit Ausnahme der Studie betreffend 'Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt FORBA – Einflussfaktoren für den Anstieg der Arbeitslosigkeit im Sektor Gesundheits- und Sozialwesen' und der Studie betreffend 'Institut für Wirtschaftsforschung – Kosten der betrieblichen und privaten Altersvorsorge f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, dass die Beschlüsse Blg CXXXa bis Blg CLXVIlla des Untersuchungsausschusses 'betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder' (4/US XXVII.GP) vom 14.07.2022, mit denen der Zusammenhang der Verlangen des antragstellenden Viertels auf ergänzende Beweisanforderungen Blg CXXX bis Blg C... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z3VO-UA §24, §25 VfGG §7 Abs1, §56e B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 zuletz... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, • dass die Weigerung der Bundesministerin für Justiz, der Aufforderung gemäß §27 Abs4 VO-UA vom 30.6.2022 nachzukommen und den ergänzenden Beweisanforderungen des Untersuchungsausschusses 4/US 27. GP vom 26.01.2022 (Beilage VI und VII) um Erhebungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand innerhalb von zwei Wochen zu entsp... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z4VO-UA §25, §27 Abs3 VfGG §7 Abs1, §56f B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 z... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, dass der Beschluss des Untersuchungsausschusses 'betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder' (4/US XXVII.GP) vom 25.5.2022, mit dem der Zusammenhang des Verlangens des antragstellenden Viertels auf ergänzende Beweisanforderung Blg. VII mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wurde, rechtswidrig ist". ... mehr lesen...
Die karenzierte WKStA-Oberstaatsanwältin Mag L[.] P*[.] berichtete in ihrer Befragung vor dem Untersuchungsausschuss am 21.04.2022, dass 'per Usermail an alle anderen in der Behörde Tätigen, Links oder dergleichen versendet wurden, wo abschätzige Äußerungen über Vorgesetzte getätigt wurden.' Der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich intensiv mit der Frage der Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht auf die WKStA – über die Hälfte der befragten Auskunftspersonen waren bislang (ehemalige) A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z3VO-UA §24, §25 VfGG §7 Abs1, §56e B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 zuletz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z3VO-UA §24, §25 VfGG §7 Abs1, §56e B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 zuletz... mehr lesen...
'Die Novomatic zahlt alle' – Es ist dieser Satz, gesprochen vom damaligen FPÖ-Parteichef Heinz Christian Strache im Ibiza-Video, der im Zentrum des Untersuchungsgegenstands steht. Der Verdacht steht im Raum, dass damals in der Theorie formuliert wurde, was später, als die FPÖ in die Regierung kam, gemeinsam mit der ÖVP umgesetzt werden sollte. Gegenwärtig ermittelt nach dem Ende einer türkis-blauen Regierung die Staatsanwaltschaft – wegen des Verdachtes von Korruption, Untreue und Amtsmissb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z4VO-UA §24, §25, §27, §53GOG NR §106 BDG 1979 §79e ff VfGG §7 Abs1, §20 Abs3, §56f B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 Abs3 B-VG Art138b Abs1 Z4GOG-NR §106VO-UA §24, §25, §27 BDG 1979 §79e ff VfGG §7 Abs1, §20 Abs3, §56f B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z4GOG-NR §108VO-UA §24, §25, §27 VfGG §7 Abs1, §56f B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
'Die Novomatic zahlt alle' – Es ist dieser Satz, gesprochen vom damaligen FPÖ-Parteichef Heinz Christian Strache im Ibiza-Video, der im Zentrum des Untersuchungsgegenstands steht. Der Verdacht steht im Raum, dass damals in der Theorie formuliert wurde, was später, als die FPÖ in die Regierung kam, gemeinsam mit der ÖVP umgesetzt werden sollte. Gegenwärtig ermittelt nach dem Ende einer türkis-blauen Regierung die Staatsanwaltschaft – wegen des Verdachtes von Korruption, Untreue und Amtsmissb... mehr lesen...
'Die Novomatic zahlt alle' – Es ist dieser Satz, gesprochen vom damaligen FPÖ-Parteichef Heinz Christian Strache im Ibiza-Video, der im Zentrum des Untersuchungsgegenstands steht. Der Verdacht steht im Raum, dass damals in der Theorie formuliert wurde, was später, als die FPÖ in die Regierung kam, gemeinsam mit der ÖVP umgesetzt werden sollte. Gegenwärtig ermittelt nach dem Ende einer türkis-blauen Regierung die Staatsanwaltschaft – wegen des Verdachtes von Korruption, Untreue und Amtsmissb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag römisch eins. Antrag Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z5 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der VfGH möge feststellen, dass der in der 27. Sitzung des UsA am 3.12.2020 gefasste Beschluss, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges des Verlangens eines Viertels seiner Mitglieder betreffend die Ladung von *** mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird, rechtswidrig ist." II. Rechtslage römisch zwei. Rechtslage 1. Art53 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z5GOG-NR §33, §38, §106VO-UA §22, §29 VfGG §7 Abs1, §56g B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2... mehr lesen...
'Die Novomatic zahlt alle' – Es ist dieser Satz, gesprochen vom damaligen FPÖ-Parteichef Heinz Christian Strache im Ibiza-Video, der im Zentrum des Untersuchungsgegenstands steht. Der Verdacht steht im Raum, dass damals in der Theorie formuliert wurde, was später, als die FPÖ in die Regierung kam, gemeinsam mit der ÖVP umgesetzt werden sollte. Gegenwärtig ermittelt nach dem Ende einer türkis-blauen Regierung die Staatsanwaltschaft – wegen des Verdachtes von Korruption, Untreue und Amtsmissb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z4GOG NR §106VO-UA §24, §27, §58 VfGG §7 Abs1, §56f B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
'Die Novomatic zahlt alle' – Es ist dieser Satz, gesprochen vom damaligen FPÖ-Parteichef Heinz Christian Strache im Ibiza-Video, der im Zentrum des Untersuchungsgegenstands steht. Der Verdacht steht im Raum, dass damals in der Theorie formuliert wurde, was später, als die FPÖ in die Regierung kam, gemeinsam mit der ÖVP umgesetzt werden sollte. Gegenwärtig ermittelt nach dem Ende einer türkis-blauen Regierung die Staatsanwaltschaft – wegen des Verdachtes von Korruption, Untreue und Amtsmissb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art52b B-VG Art53 B-VG Art138b Abs1 Z1GOG NR §33VO-UA §1, §3 VfGG §7 Abs1, §56c Abs7 B-VG Art. 52b heute B-VG Art. 52b gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art. 52b gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beschwerdeführenden Parteien erhoben bereits zur Geschäftszahl UA2/2018 beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gemäß Art138b Abs1 Z7 B-VG wegen der behaupteten Verletzung in Persönlichkeitsrechten durch näher bezeichnetes Verhalten des Untersuchungsausschusses betreffend die Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (im Folgenden: "BVT-U... mehr lesen...