Index: 1L1 GemeinderechtL1030 Gemeindestruktur
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsmaßstab B-VG Art144 Abs1 / Bescheid B-VG Art144 Abs1 / Legitimation B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabNö KStrVG 1971 §3 Abs8 Z5 VfGG §82 Abs1 ABGB §1025 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zu... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art18 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Stmk vom 15.12.69 §22 ÄrzteG §57 ÄrzteG §65 VfGG §88 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung55/01 Wirtschaftslenkung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/200... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Begründung: 1. Die erstbeteiligte Partei dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens veräußerte mit Kaufvertrag vom 29. Juli 1992 an die zweitbeteiligte Partei eine Grundfläche mit einem darauf errichteten Haus. Die Grundverkehrslandeskommission Salzburg erteilte diesem Rechtsgeschäft mit Bescheid vom 7. Juni 1993 unter Berufung auf §9 Abs1 Z4 und §11 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1986, LGBl. 73, idF des Gesetzes LGBl. 43/1992 (im folgenden: SGVG 1986), die Zustim... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Im Jahre 1986 gingen der Abgabenbehörde Unterlagen zu, wonach der Beschwerdeführer in den Jahren 1974 bis 1981 drei Grundstücke in den USA sowie eine Beteiligung als stiller Gesellschafter in Liechtenstein erworben habe; diese Vorgänge hatten in dessen Steuererklärungen keinen Niederschlag gefunden. Im Zuge einer daraufhin vorgenommenen Betriebsprüfung konnte der Beschwerdeführer nach Auffassung der Finanzbehörde die Finanzierung dieser Vorgänge nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationSbg GVG 1986 §10 Abs1 Z4Sbg GVG 1986 §20 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art5 EStG §18 Abs1 idF vor BGBl 531/1984 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...