Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. römisch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art129a StVO 1960 §89a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
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