Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Verhaftung B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Verhaftung B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenomm... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Verhaftung B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Verhaftung B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Verhaftung B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich stellte in einer bei ihm anhängigen Berufungssache (I K) durch sein nach der Geschäftsverteilung zuständiges Mitglied den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge die Vorschrift des Abs1 des §46 VerfGG 1953 als verfassungswidrig aufheben. Er ging dabei in seiner
Begründung: davon aus, er befinde sich in dieser Rechtssache in einem verneinenden Kompetenzkonflikt mit der Landesregierung von Oberösterreich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs1 B-VG Art138 Abs1 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Allg VfGG §46 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Der Beschwerdeführer steht nach seinen Angaben in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die Magistratsdirektion der Stadt Wien richtete an ihn ein mit 26. November 1992 datiertes, mit "Der Magistratsdirektor:" gefertigtes Schreiben folgenden Wortlautes: "Sehr geehrter Herr Universitätsprofessor! Sie werden mit sofortiger Wirksamkeit von Ihrer bisherigen Funktion als ärztlicher Institutsvorstand des Pathologisch - bakteriolog... mehr lesen...