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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.05.2023 stellte der mj. Beschwerdeführer im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung den Antrag, die Bildungsdirektion für Wien möge mit Bescheid feststellen, dass seine allgemeine Schulpflicht noch nicht begonnen habe, sodass er sein erstes Schuljahr noch nicht im Schuljahr 2024/25 zu absolvieren habe, in eventu, dass das erste Schuljahr 2024/25 nicht zu den Pflichtschuljahren ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 08.05.2023 beatragte der Beschwerdeführer, der mj. XXXX durch seine rechtsfreundliche Vertretung, dass die belangte Behörde feststellen möge, dass seine Schulpflicht noch nicht begonnen habe. Begründend wurde – unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken – im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Trisomie 21 zur Welt gekommen und in seiner Entwicklung verzöge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.07.2023 zeigte die Erstbeschwerdeführerin (in Folge: BF1) den häuslichen Unterricht für den Zweitbeschwerdeführer (in Folge: BF2) im Schuljahr 2023/2024 an. 1. Mit Schreiben vom 04.07.2023 zeigte die Erstbeschwerdeführerin (in Folge: BF1) den häuslichen Unterricht für den Zweitbeschwerdeführer (in Folge: BF2) im Schuljahr 2023 aus 2024, an. 2. Mit dem angefochte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Entscheidung des Schulleiters der Volksschule XXXX , vom 03.03.2023 wurde im Rahmen der Schülereinschreibung gemäß § 6 Abs. 2b Schulpflichtgesetz (SchPflG) festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) nur über mangelhafte bzw. ungenügende Deutschkenntnisse verfüge und gemäß § 6 Abs. 2e SchPflG als außerordentliche Schülerin die erste Schulstufe in Verbindung mit besond... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin zeigten mit Schreiben vom 28.06.2022 bei der belangten Behörde an, dass der Drittbeschwerdeführer, ihr Sohn XXXX (Kind), im Schuljahr 2022/2023 am häuslichen Unterricht teilnehmen werde. 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin zeigten mit Schreiben vom 28.06.2022 bei der belangten Behörde an, dass der Drittb... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin zeigte am 23.05.2022 bei der belangten Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer, ihr Sohn XXXX (Kind), im Schuljahr 2022/2023 am häuslichen Unterricht teilnehmen werde. 1. Die Erstbeschwerdeführerin zeigte am 23.05.2022 bei der belangten Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer, ihr Sohn römisch 40 (Kind), im Schuljahr 2022 aus 2023, am häuslichen Unt... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin zeigte mit Schreiben vom 30.06.2022 bei der belangten Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer, ihr Sohn XXXX (Kind), im Schuljahr 2022/2023 am häuslichen Unterricht teilnehmen werde. 1. Die Erstbeschwerdeführerin zeigte mit Schreiben vom 30.06.2022 bei der belangten Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer, ihr Sohn römisch 40 (Kind), im Schuljahr 20... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2021 zeigte die Erziehungsberechtigte die Teilnahme von XXXX (in der Folge als Kind bezeichnet) am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2021/2022 an. 1. Am 29.06.2021 zeigte die Erziehungsberechtigte die Teilnahme von römisch 40 (in der Folge als Kind bezeichnet) am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2021 aus 2022, an. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Besche... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2021 zeigte die Erziehungsberechtigte die Teilnahme von XXXX (in der Folge als Kind bezeichnet) am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2021/2022 an. 1. Am 29.06.2021 zeigte die Erziehungsberechtigte die Teilnahme von römisch 40 (in der Folge als Kind bezeichnet) am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2021 aus 2022, an. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit ausgefülltem Formblatt vom 13.07.2021 meldete die Erstbeschwerdeführerin die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am Unterricht in einer (näher benannten) Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2021/2022 (5. Schulstufe). Beigelegt wurde ein Jahreszeugnis der (zuvor besuchten) Schule aus dem Schuljahr 2020/21 (5. Schulstufe), wonach der Zweitbeschwerdeführer nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt sei. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene XXXX besuchte im Schuljahr 2020/21 die 8. Schulstufe der 4. Klasse des BG/BORG XXXX die er nicht positiv abschließen konnte, da er in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch keine Beurteilung erhalten hat. 2. Am 23.03.2021 zeigte die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mittels ausgefüllten Formular die Teilnahme ihres schulpflichtigen Sohnes an häuslichem Unterricht gemäß § 11 Abs. 3 des Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit ausgefülltem Formblatt vom 13.07.2021 meldete die Erstbeschwerdeführerin die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am Unterricht in einer (näher benannten) Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2021/2022 (5. Schulstufe). Beigelegt wurde ein Jahreszeugnis der (zuvor besuchten) Schule aus dem Schuljahr 2020/21 (5. Schulstufe), wonach der Zweitbeschwerdeführer nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt sei. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die am XXXX geborene beschwerdeführende Partei erfüllte im Schuljahr 2020/21 ihre Schulpflicht durch den Besuch der 4A Klasse (8. Schulstufe) der privaten Mittelschule des Schulvereins XXXX . Der mj. Schüler hat diese Schulstufe in allen Fächern mit „Nicht beurteilt“ abgeschlossen. Die Klassenkonferenz entschied, dass der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei. 2. Einlangend bei der Bildungsdire... mehr lesen...