Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;BAO §310 Abs3;BAO §311 Abs1;BAO §85 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 212;
AnwBl 4/1991, S 262;
Rechtssatz: Wird innerhalb einer von der Abgabenbehörde zur Mängelbehebung gesetzten Frist ein Fristverlängerungsansuchen gestel... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin macht in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Landesarbeitsamt Wien geltend. Sie bringt vor, das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe habe als Behörde erster Instanz mit Bescheid vom 9. November 1989 ihren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), für die ausländische Arbeitskraft K abgewiesen. Über die gegen d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20 Abs3;AVG §73 Abs2;BMG §2 Anl Teil2 litD Z3 idF 1987/078 ;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/31 90/09/0081 3 Stammrechtssatz BMG i... mehr lesen...
Mit der beim Verwaltungsgerichtshof am 18. Juni 1990 eingelangten (undatierten), ausdrücklich auf Artikel 132 B-VG und "§§ 26 FF VwGG" gestützten Säumnisbeschwerde behauptet die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über die von der Beschwerdeführerin am 16. August 1989 gegen den "Umsatzsteuerbescheid 1988" des Finanzamtes Amstetten vom 20. Juli 1989 erhobene Berufung. Der Beschwerde beigeschlossen waren eine Vollmacht des einschreitende... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art132;UStG 1972;VwGG §27;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Durch die Vorlage (der Kopie) des Postbuches des den Bf im Abgabenverfahren vertretenden Steuerberatungsbüros, in welchem zum Datum der Aufgabe lediglich die Aufgabenummern angeführt sind, ist die Glaubhaftmachung des Zeitpunktes, zu dem ein bestimmtes Sch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 2. Dezember 1986 1. die Erteilung der Konzession für die Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von militärischen Waffen und militärischer Munition in Form eines Industriebetriebes gemäß § 131 Abs. 1 Z. 2 lit. a in Verbindung mit § 7 GewO 1973 im Standort X und 2. die Bewilligung der Bestellung von Herrn N zum gewerberechtlichen Geschäftsführer gemäß § 9 in Verbindung mit § 39 GewO 1973 für die gegenständliche Konzession... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/04/0044 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0007 B 18. Februar 1982 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nur in Fällen zulässig, in welchen es einen Instanzenzug oder einen Übergang der Entscheidungspfl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in den zu den hg. Zlen. 90/17/0059 und 0096 eingebrachten, gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhobenen Beschwerden vor, er habe gegen den jeweils mit Datum und Zl. bezeichneten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien rechtzeitig Berufung erhoben. Bisher habe weder die erste Instanz mittels Berufungsvorentscheidung noch die Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien als Abgabenbehörde zweiter und zugleich l... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/17/0096
Rechtssatz: Gemäß § 211 Abs 1 Wr LAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung durch die Berufungsvorentscheidung erledigen. Ein solche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG beruhenden Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Salzburg geltend, weil dieser über einen vom Beschwerdeführer gestellten Antrag in einer Wasserrechtssache aus dem Jahr 1989 bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkei, 3. Auflage... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art103 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0627/47 B 20. November 1947 VwSlg 211 A/1947 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung ist unzulässig. Schlagworte ... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 1988, Zl. 88/18/0328, wird hingewiesen. Das den angefochtenen Berufungsbescheid aufhebende Erkenntnis langte am 30. November 1988 bei der belangten Behörde, der Niederösterreichischen Landesregierung, ein. Am 26. Jänner 1990 brachten die Beschwerdeführer eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, weil die belangte Behörde immer noch nicht über ihre Berufung entschieden habe. D... mehr lesen...
Der vorliegenden Säumnisbeschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Wien als Fernmeldebehörde I. Instanz vom 14. Februar 1989 rechtskräftig wegen der Übertretungen des § 26 Abs. 1 Z. 1 und 2 des Fernmeldegesetzes, BGBl. Nr. 170/1949, bestraft. Der vom Beschwerdeführer am 2. März 1989 gestellte Antrag auf Wiederaufnah... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Zum Unterschied von den Bestimmungen des § 73 Abs 2 AVG ist der Übergang der Entscheidungspflicht an den VwGH nicht von einer schuldhaften Verzögerung der Beh abhängig (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dritte Aufl S 197/7), so daß bei Vorliegen der sons... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff Verwaltungsstrafsachen im Art 132 B-VG ist umfassend zu verstehen und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen einschließlic... mehr lesen...
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird zur Vermeidung von Wiederholungen im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. August 1988, Zl. 87/12/0019, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis entschied der Verwaltungsgerichtshof, auf den die Zuständigkeit wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde übergegangen war, über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Habilitationskommission vom 20. Mai 1986 gemäß § 37 Abs. 2... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Eine Säumnisbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn der Bf einen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung seines im Bereich der Verwaltung unerledigt gebliebenen Begehrens hatte (Hinweis B 5.12.1950, 1426/50, VwSlg 1807 A/1950). Schlagworte Verletzung der Entscheidungspfli... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit den vorgelegten Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Gegen die Beschwerdeführerin erließ der Magistrat der Stadt Wien den Vollstreckungsauftrag vom 17. Juni 1988 zur Hereinbringung einer über sie mit "Strafverfügung vom 3.3.1987 wegen Übertretung wegen Abstellen eines Kfz innerhalb des Marktgebietes" verhängten Geldstrafe. Gegen diesen der Beschwerdeführerin am 31. August 1988 zugestellten Vollstreckungsauftrag erhob s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/21 89/12/0091 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn der Bf einen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung seines im Bereich der Verwaltung unerledigt gebliebenen Begehrens hatte (Hinweis B 5.12.1950, 1426/50, VwSlg 1807 A/1950). ... mehr lesen...
Index: L71069 Marktordnungen Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art132;GewO 1973 §330 Abs2;GewO 1973 §331;GewO 1973 §337;MO Wr 1976 §64;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Die Berufung des Bf, hinsichtlich welcher Säumnis behauptet wird, bezieht sich auf ein Vollstreckungsverfahren, dem ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung der Wiener Mark... mehr lesen...
Mit der zur Zl. 90/19/0187 protokollierten, am 23. Februar 1990 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde wird vom Beschwerdeführer laut Beschwerdeausführungen, der der Beschwerde beigelegten Kopie des Antrages an die Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 11. Oktober 1988 und dem Schriftsatz betreffend die Verbesserung der Beschwerde vom 10. April 1990 die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das "Amt der steirischen Landesregierung Bezirkshauptmannschaft Hartberg" über e... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien geltend gemacht, weil diese nicht innerhalb der gemäß § 73 Abs. 1 AVG 1950 festgesetzten Frist von sechs Monaten über eine Berufung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. September 1989, betreffend eine amtswegige Abmeldung des Beschwerdeführers nach dem Meldegesetz 1972, entschieden habe. Die vorliegende Beschwerde erweist sich aus fo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0708/47 B 20. November 1947 VwSlg 213 A/1947 RS 1 Stammrechtssatz Im Falle einer gesetzlichen Abkürzung des Instanzenzuges setzt eine Säumnisbeschwerde voraus, daß der Beschwerdeführer die höchste, sachlich in Betracht kommende Oberbehörde vergeblich angerufen hat. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art103 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0089 B 2. Juli 1981 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 27 VwGG 1965 kann eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3321/78 B 21. Dezember 1978 RS 1 Stammrechtssatz Die Möglichkeit, den Übergang der Zuständigkeit auf die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde zu erwirken, steht - wie sich aus § 73 Abs 2 AVG ergibt - der durch die Säumnis der zuständigen B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Landesarbeitsamt Wien wegen Nichterledigung seiner Berufung vom 27. September 1989 geltend. Er bringt vor, er habe am 14. September 1989 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für A beantragt. Das Arbeitsamt Wien habe diesen Antrag mit Bescheid vom 15. September 1989 abgelehnt. Dieser Bescheid sei ihm am 26. September 1989 durch Hinterlegung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20 Abs3;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: BMG idF 1987/78 Anlage zu §2 Teil2 litD Z3 Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde iSd § 73 Abs 2 AVG ist in den Angelegenheiten des AuslBG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das österreichische Kulturinstitut in X, welches er leitet. Die Ehegattin des Beschwerdeführers war vom 27. September 1978 bis 4. Mai 1986 - ausgenommen vom 11. Jänner bis 27. Mai 1984 - wegen Karenzurlaubes und Mutterschutzes nicht berufstätig. Der Beschwerdeführer hatte mit formularmäßigem Schreiben vom 11. Feber 1985 die Gewährung eines Ehegattenzuschlages und von Ki... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1941/64 E 28. November 1964 RS 1 Stammrechtssatz Ein Erlaß einer Verwaltungsbehörde, der sich nur an unterstellte Dienststellen richtet und nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist, ist keine im verwaltungsgerichtlichen Verfahren maßgebende Rechtsquelle, aus der ein ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. September 1987 erteilte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Grein dem Beschwerdeführer als Eigentümer eines näher bezeichneten Gebäudes Aufträge nach den §§ 2 und 3 der Oberösterreichischen Feuerpolizeiordnung. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit der dem Beschwerdeführer am 7. Juli 1988 durch Hinterlegung zugestellten Erledigung des Gemeinderates vom 1. Juni 1988 teilweise Folge gegeben. Gegen diese Erledigung erhob der Beschwerdeführer am 12. Juli 1988 Vorst... mehr lesen...