Index: 41 Innere Angelegenheiten41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67a Z2 AVG §67c B-VG Art. 129a gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 129a gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG A... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2007 (beim Oö. Verwaltungssenat eingelangt am 17. Dezember 2007) erhob der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf) durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter Maßnahmenbeschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch dem Polizeidirektor der Landeshauptstadt Linz zurechenbare, bis dato unbekannte Organe, vermutlich der Polizeiinspektion Nietzschestraße zugehörig, Stadtpolizeikommando Linz am 4. November 2007 im... mehr lesen...
1. In seiner Beschwerde vom 23.11.2007 bringt der Beschwerdeführer vor, er habe am 11.10.2007 sein Fahrzeug XXX auf der Gemeindestraße in B vor dem ihm gehörenden Haus A S am (aus der Fahrtrichtung gesehen) linken Fahrbahnrand geparkt. Das Abstellen sei um ca 18.30 Uhr geschehen. An diesem Tag habe in seinem Haus A S ein privates Geburtstagsfest stattgefunden. In der Nacht auf den 12.10.2007 habe er beschlossen, nach diesem Fest mit dem Taxi zu seinem Wohnsitz in B, A-S-Straße,... mehr lesen...
1. In ihrer Beschwerde vom 28.04.2006 bringt die Beschwerdeführerin vor, am 17.03.2006 hätten Personen der Bezirkshauptmannschaft F ohne wirksamen Gerichtsbeschluss – denn dieser sei ihrem bevollmächtigten Rechtsanwalt noch nicht zugestellt gewesen – ihr durch eine rechtswidrige Aktion in Begleitung von Polizisten ihren minderjährigen Sohn M abgenommen. Ihr komme die alleinige Obsorge hinsichtlich ihres Sohnes zu. Die Behörde sei daher zur Kindesabnahme nicht berechtigt gewesen.... mehr lesen...
1. Mit Strafverfügung der Agrarbezirksbehörde B (fortan: ABB) vom 19.01.2004 wurde P B schuldig erkannt, eine Übertretung des § 21 Abs 1 Güter- und Seilwegegesetzes, LGBl Nr 25/1963, idF LGBl Nr 42/1984, iVm der Verordnung der Agrarbezirksbehörde B vom 07.07.1995 begangen zu haben, weil er am 23.11.2003 um 14.45 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw den Güterweg S-O in B benützt habe, ohne im Besitz eines Berechtigungsscheines gewesen zu sein. Es wurde eine Geldstra... mehr lesen...