Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 5. Juli 2002 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR2/02 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge römisch eins. Der Rechnungshof stellte am 5. Juli 2002 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR2/02 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattung gemäß §8 Abs1 bis 3 BezBegrBVG befugt ist, in sämtli... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsätzen vom 18. März 2004 zog der Rechnungshof seine Anträge auf Entscheidung einer Meinungsverschiedenheit mit der Oesterreichischen Nationalbank einerseits (KR5/00) und der Gemeinde Wiener Neustadt andererseits (KR6/00) im Hinblick auf die hg. Erkenntnisse KR1/00, KR2/00 und KR4/00, jeweils vom 28. November 2003, zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 6. Juli 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR3/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge römisch eins. Der Rechnungshof stellte am 6. Juli 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR3/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattung gem §8 Abs1 bis 3 BezBegrBVG befugt ist, in sämtlich... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsätzen vom 18. März 2004 zog der Rechnungshof seine Anträge auf Entscheidung einer Meinungsverschiedenheit mit der Gemeinde Edelstauden (KR7/00), der Gemeinde Kapfenberg (KR1/02) und der Österreichischen Postsparkasse AG (KR3/02) im Hinblick auf die hg. Erkenntnisse KR1/00, KR2/00 und KR4/00, jeweils vom 28. November 2003, zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 9. Juni 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR2/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge römisch eins. Der Rechnungshof stellte am 9. Juni 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR2/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der Überprüfung der Gebarung der Wirtschaftskammer Steiermark und zum Zwecke der namentlichen Ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 9. Juni 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR1/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge römisch eins. Der Rechnungshof stellte am 9. Juni 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR1/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "1. feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der Überprüfung der Gebarung des ORF und zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 11. Juli 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR4/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge römisch eins. Der Rechnungshof stellte am 11. Juli 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR4/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattung gem §8 Abs1 bis 3 BezBegrBVG befugt ist, in sämtli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Norm: B-VG Art121 Abs4 B-VG Art126a B-VG Art126d B-VG Art127b Abs1 B-VG Art127b Abs3 EMRK Art8 BVG-Bezügebegrenzung 1997 §8Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG (Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr) DSG §1 ORF-G §31a RechnungshofG 1948 §11, §12RundfunkG §31a VfGG §36a VfGG §36d VfGG §36f Abs2 ... mehr lesen...