I. Für die in der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern gelegene Hauptschule ist gemäß § 8 Abs. 2 Z. 1 und Abs. 4 und gemäß § 24 des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. Nr. 5000-3, und gemäß der Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung über die Schulsprengel der Hauptschulen und die Hauptschulgemeinden in Niederösterreich in der hier anzuwendenden Fassung Nr. 5000/10-2 ein Schulsprengel festgesetzt worden, welcher aus dem Gebiet der obangeführten Marktgemeinde St. Andrä-Wö... mehr lesen...