Begründung: Die am 12. 2. 1930 geborene Klägerin schloss am 5. 8. 1986 mit dem am 10. 6. 1909 geborenen Dr. Laszlo Janos D***** die Ehe. Dieser verstarb am 6. 1. 1988. Er hatte seit 10. 6. 1974 in Österreich eine Alterspension bezogen. Erstmals am 18. 12. 2006 stellte die Klägerin einen Antrag auf Gewährung einer Witwenpension. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 4. 6. 2007 den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Witwenpension ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 14. September 2004 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der am 6. 2. 1947 geborenen Klägerin auf Berufsunfähigkeitspension ab 1. 4. 2004 (in einer monatlichen Höhe von 558,64 EUR) und sprach gleichzeitig aus, dass aufgrund der ausgeübten Tätigkeit die Pension nicht anfällt. Die Klägerin beabsichtigte nicht, die Berufsunfähigkeitspension in Anspruch zu nehmen, sondern setzte tatsächlich ihre Berufstätigkeit bis zur ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber verlangt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 86 Abs 3 Z 2 Satz 3 ASVG für den Anfall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit nur die Aufgabe jener Tätigkeit, aufgrund welcher der Versicherte als invalid (berufsunfähig, dienstunfähig) gilt. Entscheidungstexte 10 ObS 18/07f Entscheidungstext OGH 20.03.... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber verlangt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 86 Abs 3 Z 2 Satz 3 ASVG für den Anfall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit nur die Aufgabe jener Tätigkeit, aufgrund welcher der Versicherte als invalid (berufsunfähig, dienstunfähig) gilt. Entscheidungstexte 10 ObS 18/07f Entscheidungstext OGH 20.03.... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3GSVG §55 Abs2 Z2 litb
Rechtssatz: Für den Anfall der Leistung ist letztlich die vollständige Aufgabe einer bestimmten Tätigkeit entscheidend ist; das Anknüpfen an das aufrechte Dienstverhältnis hat - wie die Bezugnahme auf Änderungskündigungen zeigt - die Bedeutung, dass bei unverändertem Aufrechtbleiben des Dienstvertrages keine Gewähr besteht, dass die bisherige Tätigkeit nicht weiterhin verrichtet wird bzw sogar verrichtet... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2ASVG §255 A
Rechtssatz: Da sich die Leistungsanfallbestimmungen für die Invaliditätspension nur auf den erstmaligen Anfall der Leistung, nicht aber auf den Leistungszeitpunkt der einzelnen Pensionsleistungen beziehen, führt eine spätere Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht mehr zum Wegfall der Leistung. Entscheidungstexte 10 ObS 152/02d Entscheidungstext OGH 27.08.... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2ASVG §255 A
Rechtssatz: Da sich die Leistungsanfallbestimmungen für die Invaliditätspension nur auf den erstmaligen Anfall der Leistung, nicht aber auf den Leistungszeitpunkt der einzelnen Pensionsleistungen beziehen, führt eine spätere Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht mehr zum Wegfall der Leistung. Entscheidungstexte 10 ObS 152/02d Entscheidungstext OGH 27.08.... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2ASVG §255 A
Rechtssatz: Wurde die bisherige Tätigkeit bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz nicht aufgegeben, fällt die Invaliditätspension vorerst nicht an. Dies gilt sowohl für gelernte (angelernte) Arbeiter (§ 255 Abs 1 und 2 ASVG) als auch für ungelernte Arbeiter (§ 255 Abs 3 ASVG). Der bisherigen Tätigkeit kommt daher, auch wenn sie nicht im Rahmen eines Berufsschutzes ausgeübt wird, eine entscheidende Bedeut... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2ASVG §255 A
Rechtssatz: Wurde die bisherige Tätigkeit bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz nicht aufgegeben, fällt die Invaliditätspension vorerst nicht an. Dies gilt sowohl für gelernte (angelernte) Arbeiter (§ 255 Abs 1 und 2 ASVG) als auch für ungelernte Arbeiter (§ 255 Abs 3 ASVG). Der bisherigen Tätigkeit kommt daher, auch wenn sie nicht im Rahmen eines Berufsschutzes ausgeübt wird, eine entscheidende Bedeut... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2ASVG §255 Abs5ASVG §307bASVG idF SRÄG 2012 BGBl I 2013/3 §303 Abs2
Rechtssatz: Bei der jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilenden Frage der Zumutbarkeit einer (beruflichen) Rehabilitationsmaßnahme spielen die Ausbildung und die bisherige Tätigkeit des Versicherten, ein bestehender Berufsschutz sowie Inhalt und Dauer der ins Auge gefassten Rehabilitationsmaßnahme eine wesentliche Rolle. Di... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2ASVG §255 Abs5ASVG §307bASVG idF SRÄG 2012 BGBl I 2013/3 §303 Abs2
Rechtssatz: Bei der jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilenden Frage der Zumutbarkeit einer (beruflichen) Rehabilitationsmaßnahme spielen die Ausbildung und die bisherige Tätigkeit des Versicherten, ein bestehender Berufsschutz sowie Inhalt und Dauer der ins Auge gefassten Rehabilitationsmaßnahme eine wesentliche Rolle. Di... mehr lesen...