RS OGH 2002/8/27 10ObS152/02d, 10ObS173/03v, 10ObS7/12w

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Norm

ASVG §86 Abs3 Z2
ASVG §255 A

Rechtssatz

Da sich die Leistungsanfallbestimmungen für die Invaliditätspension nur auf den erstmaligen Anfall der Leistung, nicht aber auf den Leistungszeitpunkt der einzelnen Pensionsleistungen beziehen, führt eine spätere Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht mehr zum Wegfall der Leistung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116852

Im RIS seit

26.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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