Entscheidungen zu § 74 ASVG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/21 I422 2226999-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Tirol (nunmehr die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und in der Folge: belangte Behörde), vom 23.10.2019 wurde XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) verpflichtet, für den Zeitraum 01.04.2007 bis 31.07.2009 rückständige Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? 214,00 sowie Verzugszinsen und Nebengebühren in der Höhe von ? 168,91 somit gesamt ?... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.04.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/24 W164 2167254-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 30.05.2017, GZ HKR-MVB-BHZU000002 hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (im Folgenden AUVA) ausgesprochen, dass gemäß § 74a ASVG für jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren des Landes XXXX unabhängig von Beginn bzw. Ende der Mitgliedschaft zur Freiwilligen Feuerwehr der Jahresbeitrag von Euro 2,18 zur Unfallversicherung für das Kalenderjahr zu entrichten sei, in dem der Eintritt bzw. Austritt erfolgte. Um der AUV... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.04.2019

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