Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 21.06.2024 wurde seitens der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (im Folgenden „belangten Behörde“ oder „SVS“) festgestellt, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) zum 02.02.2024 verpflichtet gewesen sei, rückständige Beiträge zur Sozialversicherung, Beiträge zur Selbstständigenvorsorge, Verzugszinsen, Kostenanteile und Nebengebühren (exklusive Exeku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlich angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde gemäß § 194 GSVG iVm § 410 ASVG aus, dass die beschwerdeführende Partei (in der Folge „bP“) im Zeitraum von 01.01.2006 bis 30.06.2019 der Pflichtversicherung nach dem GSVG sowie der Unfallversicherung nach dem ASVG unterliege (Spruchpunkt 1.). Die endgültige bzw. für die Jahres 2017 bis 2019 vorläufige mo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Tirol (nunmehr die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und in der Folge: belangte Behörde), vom 23.10.2019 wurde XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) verpflichtet, für den Zeitraum 01.04.2007 bis 31.07.2009 rückständige Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? 214,00 sowie Verzugszinsen und Nebengebühren in der Höhe von ? 168,91 somit gesamt ?... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 30.05.2017, GZ HKR-MVB-BHZU000002 hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (im Folgenden AUVA) ausgesprochen, dass gemäß § 74a ASVG für jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren des Landes XXXX unabhängig von Beginn bzw. Ende der Mitgliedschaft zur Freiwilligen Feuerwehr der Jahresbeitrag von Euro 2,18 zur Unfallversicherung für das Kalenderjahr zu entrichten sei, in dem der Eintritt bzw. Austritt erfolgte. Um der AUV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, AUVA (im Folgenden: belangte Behörde) vom 31.07.2012, XXXX, wurde gem. § 410 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl Nr. 189/1955, festgestellt, dass die in der XXXX(im Folgenden: XXXX) untergebrachten Personen unabhängig vom Verrechnungsmodus, betreffend die Finanzierung dieser Unterbringung, der Teilversicherung in der Unfallversic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid vom 09.12.2009 stellte die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (in der Folge kurz SVA) fest, dass die beschwerdeführende Partei (in der Folge kurz bP) verpflichtet sei, gemäß § 27 GSVG monatliche Beiträge zur Pensionsversicherung für den Zeitraum von 01.01.2007 bis 30.04.2007 in Höhe von € 694,40 und von 01.05.2007 bis 31.12.2007 in Höhe von € römisch eins.1. Mit Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 29.07.2013 hat die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle XXXX (im Folgenden kurz: SVA) entschieden, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: BF) im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert ist (Ziffer 1 des Spruchs). Aus diesem Grunde habe sie im Einzelnen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 9. 12. 2010 verpflichtete die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, XXXX, den Beschwerdeführer Mit Bescheid vom 9. 12. 2010 verpflichtete die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, römisch 40 , den Beschwerdeführer 1. gemäß § 27 iVm. § 274 Abs. 4 GSVG zur Entrichtung monatlicher Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von EUR 8,19 für den Zeitraum 1. Jänner 2002 b... mehr lesen...