Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0020 E 27. September 1984 RS 3 (hier: Fortführung eines Möbelgeschäftes) Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der Betriebsidentität eines fortgeführten Gasthauses mit einigen Fremdenbetten; Maßgeblichkeit vom Standort, Betriebsform, Kundenkreis. (Hinweis auf E VS vom 30.11... mehr lesen...
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Norm: ASVG §67 Abs4ASVG §83 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2134/75 E 13. Mai 1976 VwSlg 9055 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz Die Betriebsnachfolgehaftung nach § 64 Abs 4 ASVG erstreckt sich nicht nur auf die Beiträge als solche, sondern auch auf die Verzugszinsen, Mahngebühren und Verwaltungskostenersätze bei zwangsweiser Eintreibung.... mehr lesen...
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Norm: ASVG §67 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0020 E 27. September 1984 RS 3 (hier: Betriebsnachfolge eines Kindermodengeschäftes) Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der Betriebsidentität eines fortgeführten Gasthauses mit einigen Fremdenbetten; Maßgeblichkeit vom Standort, Betriebsform, Kundenkreis. (Hinweis auf E ... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0217 E 19. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die Betriebsnachfolgehaftung ist nicht maßgebend, ob der Vorgänger auf Dauer in der Lage war, mit den Betriebsmitteln, die auf den Nachfolger übergingen, ohne nennenswerte Investitionen Gewinne zu erzielen od... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0217 E 19. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die Betriebsnachfolgehaftung ist nicht maßgebend, ob der Vorgänger auf Dauer in der Lage war, mit den Betriebsmitteln, die auf den Nachfolger übergingen, ohne nennenswerte Investitionen Gewinne zu erzielen od... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 4 Stammrechtssatz Betriebserwerb ist der Erwerb eines lebenden bzw lebensfähigen (aktivierbaren oder reaktivierbaren) Betriebes, d.h. einer organisierten Erwerbsgelegenheit als Objekt im Rechtsverkehr, in der die durch die Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Mai 1987 sprach die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin als Betriebsnachfolgerin der IU, Kinder-Boutique, in Wien, W-straße 130, gemäß § 67 Abs. 4 und § 83 ASVG verpflichtet sei, der mitbeteiligten Partei rückständige Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von S 46.329,65 zuzüglich Verzugszinsen seit 1. November 1985, berechnet von S 46.329,65 zu bezahlen. Mit Bescheid vom 21. Mai 1987 sprach die mitbeteiligt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. April 1987 sprach die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin als Betriebsnachfolger des HP in Wien, T-straße 87, gemäß § 67 Abs. 4 und § 83 ASVG verpflichtet sei, der mitbeteiligten Partei rückständige Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 14. April 1987) im Betrage von S 94.901,98 zuzüglich Verzugszinsen seit 15. April 1987, zu bezahlen. Mit Bescheid vom 22. April 1987 sprach die mitbeteilig... mehr lesen...
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Norm: ASVG §67 Abs4ASVG §69 Abs1 Beachte Vorgeschichte:85/08/0163 E 29.01.1987; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0262 E 22. September 1988 VwSlg 12778 A/1988 RS 7 Stammrechtssatz Die Rechtswirksamkeit einer Haftung nach § 67 ASVG setzt deren bescheidmäßigen Ausspruch dem Haftpflichtigen gegenüber voraus. ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 1987, Zl. 85/08/0163, und vom 10. September 1987, Zl. 87/08/0101, verwiesen. Mit Bescheid vom 18. Februar 1988 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z. 4 ASVG fest, daß der Beschwerdeführer als „Offener Handelsgesellschafter“ der Firma VW gemäß § 67 Abs. 3 ASVG für die auf dem Beitragskonto dieser Gesellschaft vorgeschriebenen, ab 15. Dezember 1978 fällig ge... mehr lesen...
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Norm: ASVG §67 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge eines Versicherten ist gem § 58 Abs 2 erster Satz ASVG in der Regel der Dienstgeber (Auftraggeber) iSd § 35 ASVG, somit grundsätzlich derjenige, dem - unabhängig von rechtlichen Beziehungen zum Ve... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0217 E 19. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die Betriebsnachfolgehaftung ist nicht maßgebend, ob der Vorgänger auf Dauer in der Lage war, mit den Betriebsmitteln, die auf den Nachfolger übergingen, ohne nennenswerte Investitionen Gewinne zu erzielen oder zumindest Verluste zu vermei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungen, die eine als haftpflichtig gemäß § 67 ASVG in Anspruch genommene Person nicht auf Grund eines Haftungsbescheides sondern bloß auf Grund einer mit dem Versicherungsträger abgeschlossenen Vereinbarung geleistet hat, können gemäß § 69 ASVG im Verwaltungsweg zurückgefordert werden. (Hinweis auf E 4.7.1985, 84/0... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirksamkeit einer Haftung nach § 67 ASVG setzt deren bescheidmäßigen Ausspruch dem Haftpflichtigen gegenüber voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987080262.X07 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §410 Abs1 Z4;ASVG §67 Abs4;ASVG §69;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aufgrund des in Art 18 Abs 1 B-VG verankerten Legalitätsprinzipes bedarf es für die Zulässigkeit eines Vertrages als behördliche Handlungsform in einer bestimmten Frage immer einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermäc... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §69;
Rechtssatz: Beiträge, die (ungebührlich) gem § 67 Abs 4 ASVG geleistet wurden, können gem § 69 leg cit zurückgefordert werden (Hinweis auf E 20.9.1987, 87/08/0017). Auch Beiträge, die von jemandem entrichtet wurden, der dazu gesetzlich nicht verpflichtet war, sind als zur Ungebühr entrichtet anzusehen. Auch der Umstand, dass ein Haftp... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;
Rechtssatz: Den "Betriebsnachfolger" trifft mangels Erwerbes des Betriebes oder eines organisatorisch selbstständigen Teilbetriebes des Betriebsvorgängers (Beitragsschuldners) auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes (wie Veräußerungsgeschäften) mit ihm keine Beitragshaftung gem § 67 Abs 4 ASVG idF der 41. Novelle (Hinweis auf E VS ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 impl;BAO §14 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 1 BAO enthält einen eigenständigen Haftungstatbestand, der auch geltend gemacht werden kann, wenn der Sozialversicherungsträger die Haftung nach § 67 Abs 4 ASVG nicht geltend macht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs6 idF 1986/111;
Rechtssatz: Der neue Abs 6 des § 67 ASVG (Novelle, BGBl 1986/111) ist eine flankierende Maßnahme, um eine missbräuchliche Umgehung des § 67 Abs 4 ASVG zu verhindern; das Naheverhältnis der in Absatz 6 aufgezählten Personen zum Betriebsvorgänger erleichtert nämlich den Abschluss von anderen Rechtsgeschäften als Veräußerungsgeschäft... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;BArbUG 1972 §25 Abs7 idF 1976/393;
Rechtssatz: Die Veräußerung im Liquidationsausgleich verfolgt genau denselben Zweck wie im Konkurs; bei einer darüberhinaus gehenden Haftung, hätten diese Gläubiger die Möglichkeit, sich aus demselben Objekt zweimal zu befriedigen. European... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2703/80 E 22. Dezember 1983 VwSlg 11273 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsbestimmung des §67 Abs 4 ASVG findet auf den Erwerb eines Betriebes (Teilbetriebes) aus einer Konkursmasse oder im Zuge einer Zwangsvollstreckung keine Anwendung (Hinweis E 30.11.1983 82/08/0021). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;BArbUG 1972 §25 Abs7 idF 1976/393;
Rechtssatz: Das InsolvenzrechtsänderungsG brachte eine Verstärkung des Gleichheitsgrundsatzes durch weit gehende Beseitigung von Gläubigervorrechten, insbesondere der öffentliche Hand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;
Rechtssatz: Die 41. ASVG-Novelle, BGBl Nr 111/1986, trägt durch die Neufassung des § 67 Abs 4 ASVG der Ansicht des VwGH Rechnung, dass unter Betriebsnachfolger nur jene Person zu verstehen sei, die den Betrieb oder einen selbstständigen Teilbetrieb auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger erworben hat. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;BArbUG 1972 §25 Abs7;
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Umschreibung des Begriffes der Betriebsnachfolge enthält weder das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz noch das ASVG. Die beinahe wörtliche Übereinstimmung des § 67 Abs 4 ASVG idF vor der 41. ASVG-Novelle, ihr gleicher Regelungsinhalt und Sinn mit der Bestimmung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;BArbUG 1972 §25 Abs7 idF 1976/393;
Rechtssatz: Eine Verfolgung von Beitragsrückständen über den Rahmen eines Liquidationsausgleiches hinaus ist unzulässig (Hinweis E 22.12.1983, 2703/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986090060.X11 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;BArbUG 1972 §25 Abs7 idF 1976/393;
Rechtssatz: Sowohl im Konkurs als auch im Liquidationsausgleich bilden die Gläubiger eine Gefahrengemeinschaft, die die Zahlungsunfähigkeit nicht nach blindem Zufall treffen soll (Hinweis E 22.12.1983, 2703/80). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;BArbUG 1972 §25 Abs7;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Eine betragsunabhängige Haftung ist - unbeschadet der beschränkten Haftung nach § 1409 ABGB - nur im Fall eines Erwerbes auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes als sachlich gerechtfertigt zu b... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111;
Rechtssatz: Für die Betriebsnachfolgehaftung ist nicht maßgebend, ob der Vorgänger auf Dauer in der Lage war, mit den Betriebsmitteln, die auf den Nachfolger übergingen, ohne nennenswerte Investitionen Gewinne zu erzielen oder zumindest Verluste zu vermeiden; ausschlaggebend ist vielmehr, ob vom Nachfolger eine organisierte Er... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF vor 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2703/80 E 22. Dezember 1983 VwSlg 11273 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsbestimmung des §67 Abs 4 ASVG findet auf den Erwerb eines Betriebes (Teilbetriebes) aus einer Konkursmasse oder im Zuge einer Zwangsvollstreckung keine Anwendung (Hinweis E 30.11.1983 82/08/0021). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §410 Abs1 Z7;ASVG §67 Abs4;ASVG §69;AVG §56;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Verpflichtung der Behörde zum neuerlichen Abspruch über einen Antrag auf Feststellung der Haftung gem § 67 Abs 4 ASVG ergibt sich aus § 410 Abs 1 Z 7 ASVG und aus dem rechtlichen Interesse, das im Hinblick auf die Bestimmungen des § 69 ASVG auch bei berei... mehr lesen...