RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0022

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Veröffentlicht am 22.02.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;
BArbUG 1972 §25 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/09/0060 E 18. Februar 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Eine betragsunabhängige Haftung ist - unbeschadet der beschränkten Haftung nach § 1409 ABGB - nur im Fall eines Erwerbes auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes als sachlich gerechtfertigt zu bezeichnen; nur bei einem solchen Rechtsgeschäft hat nämlich der Erwerber die Möglichkeit die zu erwartende Haftung subjektiv wirtschaftlich zu berücksichtigen (Hinweis E 30.11.1983, 82/08/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090022.X02

Im RIS seit

06.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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