RS Vwgh 1988/2/18 86/09/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1988
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;
BArbUG 1972 §25 Abs7;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Eine betragsunabhängige Haftung ist - unbeschadet der beschränkten Haftung nach § 1409 ABGB - nur im Fall eines Erwerbes auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes als sachlich gerechtfertigt zu bezeichnen; nur bei einem solchen Rechtsgeschäft hat nämlich der Erwerber die Möglichkeit die zu erwartende Haftung subjektiv wirtschaftlich zu berücksichtigen (Hinweis E 30.11.1983, 82/08/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090060.X02

Im RIS seit

09.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten