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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid entschied die belangte Behörde wie folgt: "Frau XXXX , geb. XXXX , haftet als Betriebsnachfolgerin zur ungeteilten Hand für die rückständigen Beiträge und Nebengebühren des Vorgängers, XXXX , aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2019 bis März 2020 von EUR 49.840,29 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs 1 ASVG jeweils ergebenden Höhe, ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.05.2017 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der „ XXXX GmbH“ (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.08.2017 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der „ XXXX GmbH“ (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2020, 18-2019-BE-VER10-00030, entschied die belangte Behörde wie folgt: „Herr Ing. XXXX , geb. XXXX , [...], schuldet als Geschäftsführer von Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH, [...], der Österreichischen Gesundheitskasse gem. § 67 Abs 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: römisch eins. Verfahrensgegenstand: 1. Die Beschwerdeführerin ist seit 2013 Geschäftsführerin der Firma XXXX GmbH. Über diese Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 13.01.2017, XXXX das Insolvenzverfahren eröffnet und am 03.05.2017 wieder aufgehoben. 1. Die Beschwerdeführerin ist seit 2013 Geschäftsführerin der Firma römisch 40 GmbH. Über diese Gesellschaft wurde mit Beschluss de... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 17.11.2017, BE41/2017 sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse, (im Folgenden: BGKK) aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden Primärschuldnerin) verpflichtet sei, der BGKK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die von dieser Firma zu entrichten gewesenen Sozialversicheru... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , FN XXXX , (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG der belangten Behörde für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge für die Zeiträume XXXX bis ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 27.05.2019 stellte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) fest, dass die Dienstnehmer/innen XXXX VSNR XXXX , am 04.05.2015, 13.05.2015, 08.09.2015, 10.12.2015, 11.12.2015 und 15.12.2015, XXXX , VSNR XXXX , am 11.04.2015, 12.04.2015, 04.05.2015 und 08.05.2015 und XXXX , VSNR XXXX , am 26.02.2015, 03.03.2015, 04.03.2015... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Vorangegangenes Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Versicherungspflichtverfahren hg. GZ L511 2164428-1 verwiesen. 1.2. In Folge einer gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] stellte die SGKK mit V... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.03.2018, Zl. XXXX , hat die (vormals:) Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als faktischer Geschäftsführer von Beitragskontoinhaber(in) Firma Getränke „ XXXX “ KG (im Folgenden: Primärschuldnerin), XXXX Wien, XXXX , der belangten Behörde gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX.03.2020, GZ. XXXX, sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass ihr XXXX, geb. XXXX, (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (in der Folge: Primärschuldnerin oder kurz: GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX.03.2020, GZ. XXXX, sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass ihr XXXX, geb. XXXX, (in der Folge Beschwerdeführerin oder kurz: BF) als Geschäftsführerin der Beitragskontoinhaberin XXXX (in der Folge: Primärschuldnerin oder kurz: GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .01.2018, BZ.: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) vormals XXXX aus, dass XXXX , geb. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als Geschäftsführer der XXXX , XXXX (in der Folge: so oder: Primärschuldnerin oder: GmbH) für auf dem Beitragskonto XXXX der GmbH aushaftende Sozialversicherungsbeiträge den Betrag von EUR 17.718,96 zzgl. Verzugszinsen im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der XXXX Gebietskrankenkasse [SGKK] 1. Verfahren vor der römisch 40 Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden SGKK) über einen Prüfungsauftrag vom 14.10.2011, ausgefolgt am 19.10.2011, wurde gegenständlich eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO für die Zeiträume 01.01.2008 - 31.12.2010 eingeleitet und in der Folge eine gemeinsame Prüfung aller loh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in der Folge BGKK) hat mit dem angefochtenen Bescheid vom 09.12.2014 festgestellt, dass die folgenden Personen in den folgenden Zeiträumen XXXX VSNR XXXX, 21.12.2012 bis 31.12.2012 römisch 40 VSNR römisch 40 , 21.12.2012 bis 31.12.2012 XXXX VSNR XXXX, 01.12.2012 bis 31.12.2012 römisch 40 VSNR römisch 40 , 01.12.2012 bis 31.12.2012 XXXX VSNR XXXX, 01.12.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.05.2016 hat die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) festgestellt, dass Herrn RXXXX HXXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der MXXXX XXXX XXXXgesellschaft mbH (im Folgenden Primärschuldnerin) der WGKK gemäß § 67 Abs. 10 iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juni 2015 bis Nov... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 15.01.2013 wurde die XXXX als Rechtsnachfolgerin der damaligen Dienstgeberin verpflichtet, die mit Beitragsvorschreibung vom 24.01.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse vom 02.07.2014 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, die in der Anlage der Bezeichnung "Beitragsabrechnung aus GPLA" vom 23.12.2013 und dem bezughabenden Prüfbericht vom 27.12.2013 für den Prüfzeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 aufscheinenden Nachverrechnung Positionen für die dort angeführten Dienstnehmer und Zeiten, allgemeine Beiträge, Sonderbeitr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat XXXX [bP (beschwerdeführende Partei)] als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 24.01.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 25.823, 56 Euro sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von 4.504,85 Euro sohin einen Gesamtbetrag von 30.328,41 Euro an die GKK ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 12.07.2012 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin, XXXX , (im Folgenden kurz: "BF") verpflichtet wird, die von der SGKK mit Beitragsrechnung vom 13.09.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 6.180,32 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 09.02.2012 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) als Geschäftsführerin der Firma XXXX (in der Folge: L-C GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG für einen näher aufgeschlüsselten Betrag in der Höhe von € 3.890,35 haftet (Spruchpunkt 1.) und verpflichtet ist, den Betrag von € 1. Mit Bescheid vom 09.02.2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. 1. Am 03.05.2011 erfolgte seitens eines Organs der Salzburger Gebietskrankenkasse [im Folgenden bezeichnet als GKK] für den Betrieb XXXX eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurden hinsichtlich XXXX sowie XXXX [im Folgenden bezeichnet als AP]Differenzen in der Lohnmeldung für das Lohnkonto 2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) gemäß § 86 EStG und § 41a ASVG für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2011 durchgeführt. Im Zuge dieser Prüfung wurden dahingehende Feststellungen getroffen, dass den Dienstnehmern der Beschwerdeführerin Personalrabatte auf Produkte der XXXX bzw. der XXXX in handelsunüblichem Ausmaß gewährt wurden. 1. Bei der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz bezeichnet als "bP"),XXXX, als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet ist, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 14.11.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 609,98 sowie Verzugsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Wiener Gebietskrankenkasse, im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet, hat erstmals mit Bescheid vom 17.10.2011, ZL. XXXX, der Beschwerdeführerin in Anwendung von § 67 Abs. 4 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG als Betriebsnachfolgerin der "XXXX rückständige Beiträge aus den Beitragszeiträumen Juni 2010, November 2010 bis Jänner 2011, März 2011 und August 2011 in Höhe von € 7.345,46 zuzüglich Verzugszinsen in d... mehr lesen...