Entscheidungsgründe: Der Kläger hat in mehreren Zweigen bzw bei mehreren Trägern der Pensionsversicherung Versicherungsmonate erworben, wobei unbestritten die Zuständigkeit der beklagten Partei für die Feststellung und Gewährung der Leistung gegeben ist. Strittig ist im vorliegenden Fall die Frage, ob der am 2. 12. 1946 geborene Kläger auch für den Zeitraum Dezember 2003 bis Juli 2006 Beitragszeiten gemäß § 115 Abs 1 Z 1 GSVG erworben hat. Mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 1... mehr lesen...
Norm: ASVG §58 Abs2ASVG §60 Abs1ASVG §60 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die in der Literatur und Rechtsprechung aufgestellte Regel, daß Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht auf die Mieter überwälzbar seien, ist in dem Sinne aufzufassen, daß eine Doppelvorschreibung nicht in Frage kommt, die sich dann ergeben würde, wenn der Hausbesorger einerseits ein um Dienstnehmeranteile ungekürztes Entgelt erhielte und der Verm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senates können auch in Sozialrechtssachen Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden (SSV-NF 1/32, 3/15 ua). Die Unterlassung der Parteienvernehmung durch das Erstgericht wurde bereits in der Berufung als Verfahrensmangel gerügt. Das Berufungsgericht hat sich mit die... mehr lesen...
Norm: ASVG §58 Abs2ASVG §58 Abs3B-VG Art140GSVG §35
Rechtssatz: Die Tatsache, dass bei Nichtentrichtung oder verspäteter Entrichtung von Beiträgen nach dem GSVG leistungsrechtliche Nachteile eintreten, während dies nach dem ASVG nicht der Fall ist, hat seinen Grund darin, dass die Beitragsleistung nach dem ASVG dem Dienstgeber obliegt und der Dienstnehmer vor Nachteilen durch Versäumnisse, die ihm zugerechnet werden können, geschützt werden sol... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision liegt entgegen der Ansicht des Revisionswerbers im Zulassungsbereich, da die hinsichtlich der Kündigungsentschädigung auf den Beklagten als Arbeitgeber entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung gem § 58 Abs 2 ASVG allein von diesem als Beitragsschuldner zu entrichten sind und der Kläger diese Beiträge daher weder geltend machte noch hätte geltend machen können (vgl. RZ 1986/29 ua). Im übrigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war von 1980 bis Mitte des Jahres 1982 bei der Klägerin als Vertreter angestellt. Am 30. November 1983 führte das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung bei der Klägerin durch, welche hinsichtlich des Beklagten auf Grund einer Fehlberechnung des Steuerberaters eine Lohnsteuernachforderung von S 10.203,-- ergab. Die Klägerin entrichtete diesen ihr zur Zahlung vorgeschriebenen Betrag am 6. Dezember 1985. Mit der vorliegenden Klage verlangt die Klägerin vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.12.1982, S 167/82-2, wurde über das Vermögen des Friseurmeisters Herbert H*** auf Antrag der Beklagten der Konkurs eröffnet und die Klägerin zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagte hatte bereits zu 49 Nc 691/81 und zu 49 Nc 18/82 gegen den Gemeinschuldner Konkursanträge gestellt. Nachdem dieser am 19.3.1982 an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen S 133.000,-- an die Beklagte bezahlt und sich gleic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2.11.1977 bis 3.10.1980 bei der beklagten Gesellschaft als Aufzugsmonteur beschäftigt. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte er gegen seine Arbeitgeberin (ua) noch einen restlichen Prämienanspruch von S 18.768,22 brutto für die Fertigstellung von Aufzugsanlagen in Starnberg am See und in Söcking (Bundesrepublik Deutschland). Die beklagte Partei hat von diesen Bruttoprämien einen Lohnsteuerbetrag von S 5.129 an das Finanzam... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1162bASVG §58 Abs2BAO §6 Abs1BAO §7 Abs1EStG §82 Abs2ZPO §226 IIB6
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann weder von den Abgabenbehörden noch von den Sozialversicherungsträgern unmittelbar auf Zahlung der Lohnsteuer - von den Ausnahmefällen des § 82 Abs 2 EStG abgesehen - noch auf Zahlung der auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden; er hat aber auch selbst keinen Anspruch gegen den Arbeitge... mehr lesen...
Norm: ASVG §58 Abs2ASVG §60ASVG §67
Rechtssatz: Heimarbeiter und gleichgestellte Personen (also insbesondere Zwischenmeister) sind hinsichtlich der Beiträge für ihre eigene Pflichtversicherung als Beitragsschuldner anzusehen. Daher kann der Auftraggeber eines Zwischenmeisters nicht als Dienstgeber im Sinne des § 60 Abs 1 ASVG angesehen werden, der berechtigt wäre, den auf den Versicherten entfallenden Beitragsteil vom Entgelt abzuziehen. ... mehr lesen...