Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z11;ASVG §49 Abs3 Z7;VwRallg;
Rechtssatz: Auch die Gegenleistung des Dienstgebers für den Verzicht des Dienstnehmers auf die aus einer betrieblichen Pensionszusage erwachsenen Anwartschaftsrechte ist Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG. Sie fällt weder unter § 49 Abs 3 Z 7 noch unter § 49 Abs 3 Z 11 ASVG. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z11;ASVG §49 Abs3 Z7;VwRallg;
Rechtssatz: Auch die Gegenleistung des Dienstgebers für den Verzicht des Dienstnehmers auf die aus einer betrieblichen Pensionszusage erwachsenen Anwartschaftsrechte ist Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG. Sie fällt weder unter § 49 Abs 3 Z 7 noch unter § 49 Abs 3 Z 11 ASVG. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z11;VwRallg;
Rechtssatz: "Soziale Zuwendungen" iSd § 49 Abs 3 Z 11 ASVG sind nur jene Leistungen des Dienstgebers, die ihren Grund in der dem Dienstgeber obliegenden Fürsorgepflicht haben und aus Anlaß eines durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehmers hervorgerufenen Notstandes od... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z18 idF 1974/775 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0111 E 2. Juli 1991 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen für die Zukunftssicherung sind solche Ausgaben des Arbeitgebers, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers si... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;
Rechtssatz: Die Anschaffung von Wertpapieren oder von - wenn auch zugunsten des Dienstnehmers gesperrten - Sparbüchern ist mangels Versicherungswagnisses keine begünstigte Zukunftssicherung (Hinweis E 2.7.1991, 89/08/0111). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1986080187.X04 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z7;
Rechtssatz: § 49 Abs 3 Z 7 ASVG ist als Ausnahmetatbestand nicht ausdehnend auszulegen (Hinweis E 19.3.1982, 81/08/0018). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990080189.X06 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 14.05.2009 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z11;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "freiwilligen sozialen Zuwendungen" iSd beiden ersten Tatbestände des § 49 Abs 3 Z 11 ASVG ("an die Gesamtheit" oder "an die Mehrzahl" der Dienstnehmer) sind nicht direkte Zuwendungen an individuell bezeichnete Dienstnehmer zu verstehen, sondern nur solche, deren Empfängerkreis durch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;EStG 1967 §3 Abs1 Z29;EStG 1972 §3 Z20;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0040 E 4. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Trotz der Verschiedenheit der Zwecke der Gebiete des Sozialversicherungsrechts und des Einkommensteuerrechts ist nicht nur hinsichtlich jener Tat... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z18;
Rechtssatz: Bei bloß internen Reserven des Dienstgebers kann von "getätigten Aufwendungen" iSd § 49 Abs 3 Z 18 iVm § 49 Abs 1 ASVG nicht gesprochen werden; eine grundsätzlich als Entgelt anzusehende Zahlung muß nämlich wenigstens in ein rechtlich verselbständigtes ausgegliedertes Zweckvermögen fließen (hier: Eine Rückdeckungs... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z7;
Rechtssatz: § 49 Abs 3 Z 7 ASVG setzt eine kausale Verknüpfung des Bezuges mit der Auflösung des Dienstverhältnisses voraus (Hinweis: E 3.7.1986, 85/08/0201). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990080189.X05 Im RIS seit 11.07.2001 Zule... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;
Rechtssatz: Ausgaben, die vom Dienstgeber erst "bei" einer Krankheit oder erst anläßlich von Tod, Geburt oder Schadensereignissen, gewährt werden, fallen nicht unter § 49 Abs 3 Z 18 ASVG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1986080187.X03 Im RIS seit 11.07.... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: Mit einer am 7. Oktober 1986 beim Arbeitsgericht Braunau eingebrachten Klage (4 Cga 14/87) wurde der Beschwerdeführer von seinem früheren Dienstnehmer F. auf Zahlung von S 53.123,25 Provision, S 13.520,03 Gehalt, S 7.820,07 Kündigungsentschädigung, S 6.933,34 anteilige Sonderzahlung, S 4.200,03 Urlaubsentschädigung und S 17.887,84 Überstundenentgelt in Anspruch genommen. Am 16. November 19... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Prozeßkostenersatz kann im Vergleichswege den Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis vorgezogen werden. Ihre Grenze findet diese Dispositionsbefugnis an den Vorschriften des Kostenrechts bzw den tatsächlichen Aufwendungen. (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0058). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 12 Stammrechtssatz Wenn und soweit die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch offenen (strittigen) Ansprüche eines ArbN tatsächlich teils aus beitragspflichtigen, teils aus beitragsfreien Entgeltbestandteilen bestehen, sind die Parteien eines darüber abge... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerdeführerin führte im Juni und Juli 1988 für sämtliche Dienstnehmer ihres Hauses eine Aktion zur Zukunftssicherung durch. Dabei wurde allen aktiven Mitarbeitern, unabhängig vom Datum ihres Eintrittes, ein Zuschuß beim Kauf von Vorzugsaktien angeboten, und zwar beim Kauf von drei Aktien in der Höhe von S 2.000,-- und beim Kauf von sechs Aktien in der Höhe von S 4.000,--. Als Bedingung war eine Mindestbehaltedauer von fünf Jahren ab Erwerb vorgesehen, wobei auch die Vorm... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z18 idF 1974/775 ;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Zukunftssicherung sind solche Ausgaben des Arbeitgebers, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers sicherzustellen, und die der Arbeitgeber für die Gesamtheit oder eine ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;
Rechtssatz: Aufwendungen des Dienstgebers für die Anschaffung von Aktien (Vorzugsaktien) mit einer Mindestbehaltedauer von fünf Jahren stellen keine Aufwendungen für die Zukunftssicherung der Dienstnehmer dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989080111.X04 Im R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;EStG 1967 §3 Abs1 Z29;EStG 1972 §3 Z20;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0040 E 4. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Trotz der Verschiedenheit der Zwecke der Gebiete des Sozialversicherungsrechts und des Einkommensteuerrechts ist nicht nur hinsichtlich jener Tat... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 49 Abs 3 Z 18 ASVG gilt auch dann, wenn der Dienstgeber zwar allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern eine Zukunftssicherung anbietet, von diesem Angebot aber nicht alle Dienstnehmer (einer bestimmten Gruppe) Gebrauch machen, und zwar insbesondere in den Fällen, in denen der Die... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerdeführerin führte im Juni und Juli 1988 für sämtliche Dienstnehmer ihres Hauses eine Aktion zur Zukunftssicherung durch. Dabei wurde allen aktiven Mitarbeitern, unabhängig vom Datum ihres Eintrittes, ein Zuschuß beim Kauf von Vorzugsaktien angeboten, und zwar beim Kauf von drei Aktien in der Höhe von S 2.000,-- und beim Kauf von sechs Aktien in der Höhe von S 4.000,--. Als Bedingung war eine Mindestbehaltedauer von fünf Jahren ab Erwerb vorgesehen, wobei auch die Vorm... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z18 idF 1974/775 ;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Zukunftssicherung sind solche Ausgaben des Arbeitgebers, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers sicherzustellen, und die der Arbeitgeber für die Gesamtheit oder eine ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;
Rechtssatz: Aufwendungen des Dienstgebers für die Anschaffung von Aktien (Vorzugsaktien) mit einer Mindestbehaltedauer von fünf Jahren stellen keine Aufwendungen für die Zukunftssicherung der Dienstnehmer dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989080111.X04 Im R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;EStG 1967 §3 Abs1 Z29;EStG 1972 §3 Z20;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0040 E 4. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Trotz der Verschiedenheit der Zwecke der Gebiete des Sozialversicherungsrechts und des Einkommensteuerrechts ist nicht nur hinsichtlich jener Tat... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 49 Abs 3 Z 18 ASVG gilt auch dann, wenn der Dienstgeber zwar allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern eine Zukunftssicherung anbietet, von diesem Angebot aber nicht alle Dienstnehmer (einer bestimmten Gruppe) Gebrauch machen, und zwar insbesondere in den Fällen, in denen der Die... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1988 sprach die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse aus, daß der Mitbeteiligte als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG gemäß § 58 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, für die Versicherte Eva E. für den Beitragszeitraum Mai 1988 allgemeine Beiträge in der Höhe von S 3.600,-- zu entrichten. Nach der Begründung: habe der Mitbeteiligte der Versicherten im angeführten Beitragszeitraum eine einmalige Zuwendung in der Höhe von brutto S 10.000,-- aus Anlaß ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Gründung eines (ersten) eigenen Wohnsitzes geht über den Tatbestand des bloßen "Kaufs einer Wohnung" hinaus; nach dem - der Heiratsbeihilfe vergleichbaren - Zweck, daß nämlich eine bei der Hausstandsgründung zu erwartende Schwächung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemindert werden soll, ist daher auch die einem Alle... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0386/58 E 10. Februar 1960 VwSlg 5200 A/1960 RS 1 Stammrechtssatz Als soziale Zuwendungen im Sinne des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG können nur solche Zuwendungen des Dienstgebers an seine Arbeitnehmer gewertet werden, die ihren Grund in einem durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehm... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1988 sprach die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse aus, daß der Mitbeteiligte als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG gemäß § 58 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, für die Versicherte Eva E. für den Beitragszeitraum Mai 1988 allgemeine Beiträge in der Höhe von S 3.600,-- zu entrichten. Nach der Begründung: habe der Mitbeteiligte der Versicherten im angeführten Beitragszeitraum eine einmalige Zuwendung in der Höhe von brutto S 10.000,-- aus Anlaß ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Gründung eines (ersten) eigenen Wohnsitzes geht über den Tatbestand des bloßen "Kaufs einer Wohnung" hinaus; nach dem - der Heiratsbeihilfe vergleichbaren - Zweck, daß nämlich eine bei der Hausstandsgründung zu erwartende Schwächung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemindert werden soll, ist daher auch die einem Alle... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0386/58 E 10. Februar 1960 VwSlg 5200 A/1960 RS 1 Stammrechtssatz Als soziale Zuwendungen im Sinne des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG können nur solche Zuwendungen des Dienstgebers an seine Arbeitnehmer gewertet werden, die ihren Grund in einem durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehm... mehr lesen...