Entscheidungen zu § 44 Abs. 3 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/13 94/08/0107

Mit Bescheid vom 19. April 1993 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse fest, daß die den Dienstnehmern der Beschwerdeführerin, die in den korrigierten Beitragsgrundlagennachweisen für 1989 bis 1991 aufgelistet seien und die aufgrund ihres Monatsbezuges die jeweils in Geltung gestandene Höchstbeitragsgrundlage nicht überschritten hätten, im Zusammenhang mit dem Abschluß von Bauspar- und Versicherungsverträgen in den Jahren 1989 bis 1991 zugeflossenen Provisionen beitragspflichti... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.06.1995

RS Vwgh 1995/6/13 94/08/0107

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht nicht notwendig von einer exakten Voraussetzbarkeit und Berechenbarkeit der Abgabenlast und Beitragslast für den zur Leistung Verpflichteten aus (Hinweis E 21.9.1993, 92/08/0064). Es steht diesem auch frei, bei der Gestattung einer Abweichung von der dienstvertraglichen Regelung durch entsprechend... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 92/08/0064

Die mitbeteiligte Niederösterreichische Gebietskrankenkasse verlautbarte in der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit" für Dezember 1989 unter der Nr. 111/1989 der amtlichen Verlautbarungen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG die vom Verwaltungsausschuss am 17. August 1989 beschlossene und ab 1. Jänner 1990 wirksame "Festsetzung von Pauschalbeträgen für Trinkgelder (Trinkgeldpauschale) im Friseurgewerbe im Bundesland Niederösterreich" (im folgenden: Pauschalierungsverordnung). Punkt II. dieser Veror... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0064

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: § 44 Abs 3 ASVG ermächtigt zwar zu einer zeitraumbezogenen Pauschalierung, nicht aber auch zur Durchschnittsberechnung nach anderen als den Beitragszeiträumen, indem etwa das in einem Kalenderjahr zu erwartende Trinkgeld auf 52 Wochen oder 12 Monate gleichmäßig über das ganze Jahr verte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0064

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: § 44 Abs 3 ASVG enthält keine Ermächtigung an den Versicherungsträger, durch die Erlassung einer Pauschalierungsverordnung, der Bemessung der allgemeinen Beiträge für einen Dienstnehmer bzw Lehrling bezogen auf einen Beitragszeitraum auch dann pauschalierte Trinkgelder (zur Gänze) zugru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0064

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §42 Abs3;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;AVG §46;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt von § 44 Abs 1 Z 1, Abs 2 und § 49 Abs 1 ASVG ergibt sich, daß in Fällen, in denen der Dienstnehmer bzw Lehrling gegen den Dienstgeber bzw Lehrberechtigten im Zusammenhang mit Trinkgeldern keine Rechtsansprüche, wie zB ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0064

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §6;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;ASVG §44 PauschV Trinkgelder Friseurgewerbe NÖ 1990;VwRallg;
Rechtssatz: Pauschalierungsverordnungen nach § 44 Abs 3 ASVG sind nicht nur bei ausdrücklicher Anordnung einer Ausnehmung von Nichtanwesenheitszeiten der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

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