Die mitbeteiligte Niederösterreichische Gebietskrankenkasse verlautbarte in der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit" für Dezember 1989 unter der Nr. 111/1989 der amtlichen Verlautbarungen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG die vom Verwaltungsausschuss am 17. August 1989 beschlossene und ab 1. Jänner 1990 wirksame "Festsetzung von Pauschalbeträgen für Trinkgelder (Trinkgeldpauschale) im Friseurgewerbe im Bundesland Niederösterreich" (im folgenden: Pauschalierungsverordnung). Punkt II. dieser Veror... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z20;ASVG §50;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt nicht die Auffassung des Verfassungsgerichtshofes in dessen E 16.6.1992, B 511/91, wonach vom beitragspflichtigen Sachbezugswert für die Zurverfügungstellung eines Kraftfahrzeuges durch den Dienstgeber die fiktiven Kosten der Beförderung durch ein Massenbeför... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0060 6 Stammrechtssatz Selbst wenn der Dienstgeber mit seiner Ehegattin zu Beginn des gesetzlichen Bemessungszeitraumnes für Leistungen aus der Sozialversicherung ein erhöhtes Arbeitsausmaß vereinbart, damit diese zu einem höheren Arbeitsentgelt und damit i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;AVG §37;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein relevanter Verfahrensmangel liegt darin, daß die belangte Behörde im Beitragsverfahren nicht geprüft hat, ob die Dienstnehmerin nach dem auf ihr Beschäftigungverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag einen Anspruch auf ein Entgelt ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: § 44 Abs 3 ASVG ermächtigt zwar zu einer zeitraumbezogenen Pauschalierung, nicht aber auch zur Durchschnittsberechnung nach anderen als den Beitragszeiträumen, indem etwa das in einem Kalenderjahr zu erwartende Trinkgeld auf 52 Wochen oder 12 Monate gleichmäßig über das ganze Jahr verte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z20;ASVG §50;EStG 1988 §26 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar sind die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Befreiungstatbestände einer gesonderten Überprüfung zu unterziehen, doch ist eine dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragende ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: § 44 Abs 3 ASVG enthält keine Ermächtigung an den Versicherungsträger, durch die Erlassung einer Pauschalierungsverordnung, der Bemessung der allgemeinen Beiträge für einen Dienstnehmer bzw Lehrling bezogen auf einen Beitragszeitraum auch dann pauschalierte Trinkgelder (zur Gänze) zugru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §42 Abs3;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;AVG §46;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt von § 44 Abs 1 Z 1, Abs 2 und § 49 Abs 1 ASVG ergibt sich, daß in Fällen, in denen der Dienstnehmer bzw Lehrling gegen den Dienstgeber bzw Lehrberechtigten im Zusammenhang mit Trinkgeldern keine Rechtsansprüche, wie zB ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z20;ASVG §50;
Rechtssatz: Die Zurverfügungstellung eines firmeneigenen PKWs an den Dienstnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geht über die bloße "Beförderung" iSd § 49 Abs 3 Z 20 ASVG hinaus, weil nicht nur dem dadurch begünstigten Dienstnehmer weitaus umfangreichere Gebrauchsmöglichkeiten eingeräumt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §6;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;ASVG §44 PauschV Trinkgelder Friseurgewerbe NÖ 1990;VwRallg;
Rechtssatz: Pauschalierungsverordnungen nach § 44 Abs 3 ASVG sind nicht nur bei ausdrücklicher Anordnung einer Ausnehmung von Nichtanwesenheitszeiten der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Aus geringen Geschäftsumsätzen in einem Lebensmittelgeschäft kann nicht zwingend darauf geschlossen werden, es habe eine dieses Geschäft praktisch allein führende Dienstnehmerin geringere Arbeitsleistungen als im Ausmaß von 38,5 Stunden wöchentlich erbracht; ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. August 1991 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse fest, daß bei der Beschwerdeführerin aufgrund des Dienstverhältnisses zum Dienstgeber K, dem Inhaber eines Feinkostgeschäftes in L, (ihrem Ehegatten) für die Zeit vom 17. April 1990 bis 6. November 1990 gemäß § 44 Abs. 1 ASVG als allgemeine Beitragsgrundlage nicht, wie gemeldet, monatlich brutto S 29.000,--, sondern brutto S 7.147,-- gelte. Nach der Bescheidbegründung sei die Beschwerdeführerin von K. p... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Niederösterreichische Gebietskrankenkasse verlautbarte in der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit" für Dezember 1989 unter der Nr. 111/1989 der amtlichen Verlautbarungen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG die vom Verwaltungsausschuss am 17. August 1989 beschlossene und ab 1. Jänner 1990 wirksame "Festsetzung von Pauschalbeträgen für Trinkgelder (Trinkgeldpauschale) im Friseurgewerbe im Bundesland Niederösterreich" (im folgenden: Pauschalierungsverordnung). Punkt II. dieser Veror... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0060 6 Stammrechtssatz Selbst wenn der Dienstgeber mit seiner Ehegattin zu Beginn des gesetzlichen Bemessungszeitraumnes für Leistungen aus der Sozialversicherung ein erhöhtes Arbeitsausmaß vereinbart, damit diese zu einem höheren Arbeitsentgelt und damit i... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: § 44 Abs 3 ASVG ermächtigt zwar zu einer zeitraumbezogenen Pauschalierung, nicht aber auch zur Durchschnittsberechnung nach anderen als den Beitragszeiträumen, indem etwa das in einem Kalenderjahr zu erwartende Trinkgeld auf 52 Wochen oder 12 Monate gleichmäßig über das ganze Jahr verte... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: § 44 Abs 3 ASVG enthält keine Ermächtigung an den Versicherungsträger, durch die Erlassung einer Pauschalierungsverordnung, der Bemessung der allgemeinen Beiträge für einen Dienstnehmer bzw Lehrling bezogen auf einen Beitragszeitraum auch dann pauschalierte Trinkgelder (zur Gänze) zugru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §42 Abs3;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;AVG §46;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt von § 44 Abs 1 Z 1, Abs 2 und § 49 Abs 1 ASVG ergibt sich, daß in Fällen, in denen der Dienstnehmer bzw Lehrling gegen den Dienstgeber bzw Lehrberechtigten im Zusammenhang mit Trinkgeldern keine Rechtsansprüche, wie zB ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §6;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §44 Abs3;ASVG §49 Abs1;ASVG §44 PauschV Trinkgelder Friseurgewerbe NÖ 1990;VwRallg;
Rechtssatz: Pauschalierungsverordnungen nach § 44 Abs 3 ASVG sind nicht nur bei ausdrücklicher Anordnung einer Ausnehmung von Nichtanwesenheitszeiten der... mehr lesen...
Am 23. Mai 1986 fand im allgemeinen öffentlichen Krankenhaus eine Beitragsprüfung statt, anläßlich derer festgestellt wurde, daß die in der Beitragsrechnung angeführten Pflichtversicherten während der angeführten Zeiträume nicht oder unrichtig bzw. mit einem zu niedrigen Entgelt zur Sozialversicherung gemeldet gewesen seien. Aus diesem Grunde wurden mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 12. November 1986 Beiträge in Höhe von S 213.449,80 nachverrechnet. In 33 F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juli 1991 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer (einen Rechtsanwalt) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG für die in der diesem Bescheid angeschlossenen Beitragsrechnung namentlich angeführte Versicherte und die dort bezeichneten Zeiträume (Dezember 1987 und Dezember 1988) allgemeine Beiträge in der Höhe von S 4.354,90 und gemäß § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von S 1.400,-- zu entrichten. In der Beg... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9 Abs1;ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken dagegen, Sonntagsdienstzulagen und Feiertagsdienstzulagen, Nachtdienstzulagen und Bereitschaftsdienstzulagen bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes und K... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Lohn übersteigt, der Lohn, auf dessen Zahlung bei Fälligkeit des Beitrages ein Rechtsanspruch bestand. Ob aber ei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Lohn übersteigt, der Lohn, auf dessen Zahlung bei Fälligkeit des Beitrages ein Rechtsanspruch bestand. Ob aber ei... mehr lesen...
Am 23. Mai 1986 fand im allgemeinen öffentlichen Krankenhaus eine Beitragsprüfung statt, anläßlich derer festgestellt wurde, daß die in der Beitragsrechnung angeführten Pflichtversicherten während der angeführten Zeiträume nicht oder unrichtig bzw. mit einem zu niedrigen Entgelt zur Sozialversicherung gemeldet gewesen seien. Aus diesem Grunde wurden mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 12. November 1986 Beiträge in Höhe von S 213.449,80 nachverrechnet. In 33 F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juli 1991 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer (einen Rechtsanwalt) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG für die in der diesem Bescheid angeschlossenen Beitragsrechnung namentlich angeführte Versicherte und die dort bezeichneten Zeiträume (Dezember 1987 und Dezember 1988) allgemeine Beiträge in der Höhe von S 4.354,90 und gemäß § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von S 1.400,-- zu entrichten. In der Beg... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Lohn übersteigt, der Lohn, auf dessen Zahlung bei Fälligkeit des Beitrages ein Rechtsanspruch bestand. Ob aber ei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Lohn übersteigt, der Lohn, auf dessen Zahlung bei Fälligkeit des Beitrages ein Rechtsanspruch bestand. Ob aber ei... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist der Sachverhalt insoweit unbestritten, als die Ehegattin des Mitbeteiligten (eines praktischen Arztes) als dessen Ordinationshilfe von Oktober 1986 bis Jänner 1988 mit einer zunächst S 2.500,--, später S 2.600,-- betragenden monatlichen Beitragsgrundlage (für neun Wochenstunden der Beschäftigung) und (nach Eintritt einer Schwangerschaft) vom 1. Februar 1988 bis zum Beginn der Schutzfrist am 5. Mai 1988 mit einer Beitragsgrundlage von S 11.300,-- (für 40 Wochenstu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Jänner 1989 stellte die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse fest, daß die Erstmitbeteiligte vom 1. Oktober 1986 bis 24. Februar 1987 als Zimmermädchen beim zweitmitbeteiligten Dienstgeber (dem Inhaber einer Fremdenpension) nicht der "Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht" unterliege. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei im Zusammenhang mit einer am 12. August 1988 beim zweitmitbeteiligten Dienstgeber durchgeführten Beitragsprüfung festg... mehr lesen...
Rechtssatz: Selbst wenn der Dienstgeber mit seiner Ehegattin zu Beginn des gesetzlichen Bemessungszeitraumnes für Leistungen aus der Sozialversicherung ein erhöhtes Arbeitsausmaß vereinbart, damit diese zu einem höheren Arbeitsentgelt und damit in den Genuß höherer Geldleistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft kommt, ändert dieses Motiv nichts daran, daß das aus dieser vermehrten Arbeitsleistung resultierende höhere Entgelt für die Beitragsgrundlage im Sinne des § 44 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...