Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.08.2005, Zl. XXXX, verpflichtete die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) die Firma XXXX (jetzt: XXXX) zur Entrichtung von Pflichtversicherungsbeiträgen aus dem Titel der Beitragsnachverrechnung für die im Anhang I dieses Bescheides näher genannten, für die Verpflichtete tätigen Personen. 1. Mit Bescheid vom 31.08.2005, Zl. römisch 40 , verpflichtete die Steiermär... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.03.2006, Zl. XXXX, hat die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) im Wesentlichen zusammengefasst festgestellt, dass die im Anhang I (Ärzte) und im Anhang III (OP-Schwestern) des Bescheides genannten Personen während der in den Anhängen näher genannten Zeiträumen (von Jänner 2000 bis Dezember 2004) auf Grun... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.05.2012 hat die beschwerdeführende Partei gegen den Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse vom 16.03.2012, XXXX Einspruch [nunmehr Beschwerde] erhoben. Mit Schriftsatz vom 15.05.2012 hat die beschwerdeführende Partei gegen den Bescheid der römisch 40 Gebietskrankenkasse vom 16.03.2012, römisch 40 Einspruch [nunmehr Beschwerde] erhoben. Mit E-Mail vom 05.01.2015 hat die beschwerdeführende Partei durch ihren Vertreter erklärt, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einer am 20.02.2009 durchgeführten GPLA-Prüfung stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) mit Bescheid vom 01.09.2009, AZ BP 12/2009, Bescheidnummer: S XXXX, einerseits fest, dass die nachstehend genannten Personen auf Grund ihrer Tätigkeit für die Dienstgeberin, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder BF) in den anschließend bezeichneten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 09.01.2009, AZ XXXX, Bescheidnummer: XXXX, hat die Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) nach einer abgeschlossenen GPLA-Prüfung im Hinblick auf den Dienstnehmer 1. Mit Bescheid vom 09.01.2009, AZ römisch 40 , Bescheidnummer: römisch 40 , hat die Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) der römisch 40 (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit "Bescheid" der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 03.12.2013, Zl. XXXX, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 4 ASVG in Höhe von € 40,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer hätte den Lohnzettel trotz Beendigung des Dienstverhältnisses eines D... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 12.05.2014, Zahl: XXXX, schrieb die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden SGKK) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 22.11.2013 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäft... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz bezeichnet als "bP"),XXXX, als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet ist, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 14.11.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 609,98 sowie Verzugsz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "DM"), XXXX, in der Zeit vom 21.04.2012 bis zum 13.05.2012 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz bezeichnet als "bP") ,XXXX, in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 12.03.2013 ausgesprochen, dass XXXX auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten hat. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: GKK) vom 25.10.2013, Zl. MVB/VPN/XXXX/Kv, wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 113 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, wegen verabsäumter Meldung zur Pflichtversicherung des Dienstnehmers XXXX (VN: XXXX) vor dessen Arbeitsbeginn am 13.05.2013, eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden vom 01.10.2012 und 25.10.2012 ausgesprochen, dass von XXXX wegen Nichtvorlage bzw. nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs 4 ASVG Beitragszuschläge in der Höhe von 80 bzw. 120 Euro an die SGKK zu entrichten seien. 1. Die Salzburger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 25.03.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 200 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 12.06.2013, Beitragskontonummer XXXX, schrieb die Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Überprüfung durch Organe der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 12.04.2013 festgestellt worden sei, dass sie hins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 05.04.2013 ausgesprochen, dass durch die XXXXauf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmun... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 11.10.2013 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) der Pflichtversicherung für die Zeit vom 07.10.2009 bis 31.12.2009, 01.012010 bis 25.05.2010, 15.01.2011, 15.02.2011 bis 18.02.2011, 21.03.2011 bis 29.03.2011, 05.10.2011 bis 11.10.2011 und 17.10.2011 bis 12.11.2011 in der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 ASVG unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge SGKK) vom 25.11.2011, GZ. 046-113(2)-198/11, wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 04.10.2011 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vom 1.7.2014 ausgesprochen, dass von der XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 120 Euro an die GKK zu entrichten sei. 1. Die römisch 40 Gebietskrankenkass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Steiermark, vom 19.11.2013, Zl. HVBA - XXXX, wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Zeiten der Pflege des behinderten Kindes XXXX, abgelehnt. 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Steiermark, vom 19.11.2013, Zl. HVBA - römisch 40 , wurde der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Steiermark, vom 19.11.2013, Zl: HVBA - XXXX, wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Zeiten der Pflege des behinderten Kindes XXXX, abgelehnt. Steiermark, vom 19.11.2013, Zl: HVBA - römisch 40 , wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Selbstversicherung in der Pensionsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vom 27.10.2009 ausgesprochen, dass XXXX als Dienstgeberin auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1300 Euro an die GKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.07.2013 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (BF) Herr XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, VSNR:XXXX, XXXX, VSNR: XXXX, sowie XXXX, VSNR: XXXX, einen Beitragszuschlag von 2.300,00 Euro zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit bei der Pensionsversicherung am 24.07.2013 einlangendem Antrag hat die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes (XXXX, geboren am XXXX) ab 01.07.2013 gestellt. Unter Formularpunkt 4 gab die Beschwerdeführerin an, dass sie mit 6,65 wöchentlichen Arbeitsstunden unselbständig erwerbstätig sei und die Frage des Formula... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin mit dem oben angeführten Bescheid einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs 2 ASVG in der Höhe von 400 € Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, ASVG in der Höhe von 400 € vorgeschrieben, weil für die im Bescheid genannte Person keine Anmeldung vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung erstattet worden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: GKK) vom 26.11.2013 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag von EUR 80,-- zu entrichten. 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Kärntner Gebietskrankenka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.10.2013, Zl: MVB/VPN/4403720/GO, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen Unterlassung der Anmeldung bei ihr beschäftigten Personen vor Arbeitsantritt, namentlich XXXX; VSNR: XXXX, und XXXX; VSNR: XXXX, verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 10.3.2014 hat die Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden kurz als PV bezeichnet) den Anspruch von XXXX (im Folgenden kurz als bP [beschwerdeführende Partei] bezeichnet) auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. Jänner 2014 anerkannt. Die Pension betrage ab 1.1.2014 monatlich 554, 17 Euro. Mit Bescheid vom 10.3.2014 hat die Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden kurz als PV bez... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 09.07.2013 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) gegen die Fa. XXXX wegen Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflicht iSd § 33 (1) ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 09.07.2013 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) gegen die Fa. römisch 40 wegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 17.06.2014 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs 1 ASVG gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 1.300,-- vo... mehr lesen...
W201 2005944-1/6E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Angela Schidlof als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn XXXX vom 14.03.2014 gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien, vom 27.02.2014, XXXX, beschlossen: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Angela Schidlof als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn römisch 40 vom 14.03.2014 gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsansta... mehr lesen...