Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborenen Beschwerdeführerin wurde aufgrund ihres Antrages vom 04.05.2015 auf Gewährung von Berufsunfähigkeitspension mit rechtskräftigem Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 27.08.2015, Zl. XXXX , dem Grunde ab dem 01.06.2015 für die Dauer der vorübergehenden Berufsunfähigkeit Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung zuerkannt. Die Gewährung von Berufsunfähigkeitspension wurde unter einem abgelehnt, weil keine d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 28.11.2017 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte die Beschwerdeführerin eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Zum Bestehen einer Anspruchsberechtigung gab die Beschwerdeführerin unter Punkt 4 des formularmäßigen Antrags an, Bezieherin von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen (oder vergleichbaren Leistungen) zu sein. Dem Antrag waren nachstehende Unterlagen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 28.09.2016 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Dem Antrag waren nachstehende Unterlagen in Kopie beigeschlossen: * eine Zahlungserklärung des Beschwerdeführers vom 16.08.2016, wonach dieser sich verpflichte, seine Pension einschließlich des Pflegegeldes zur Deckung der Verpflegungskosten für die Unterbringung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.08.2017 Norm: ASVG §324 Abs3 FeZG §2 Abs2 ASVG § 324 heute ASVG § 324 gültig ab 16.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2023 ASVG § 324 gültig von 01.01.2015 bis 15.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine damals XXXX -jährige österreichische Staatsangehörige, beantragte unter Verwendung des von der belangten Behörde aufgelegten Formulars (Eingang: XXXX ) - noch mit der Teilnehmernummer ihres Gatten als Anmelder der Rundfunkempfangseinrichtungen - die Befreiung von den Rundfunkgebühren und eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 1. Die Beschwerdeführerin, eine damals römisch... mehr lesen...