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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.09.2022 begehrte die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als vertriebsberechtigtes Unternehmen die Aufnahme der verfahrensgegenständlichen Arzneispezialität XXXX Filmtabletten (in weiterer Folge: XXXX ) mit dem Wirkstoff XXXX in den Gelben Bereich des Erstattungskodex der Sozialversicherung für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 09.11.2018 begehrte die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als vertriebsberechtigtes Unternehmen die Aufnahme der verfahrensgegenständlichen Arzneispezialität (mit dem Wirkstoff XXXX ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex der Sozialversicherung für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers im niedergelassenen Bereich (in weiterer Folge: Erstattungskodex). Die beantragte A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 08.11.2018, Zl. XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 1 und 7 ASVG iVm §§ 1, 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 ausgesprochen, dass der von der Firma XXXX (im Folgenden: Firma B) per 14.09.2016 als Arbeiter zur Voll- und Arbeitslosenversicherung angemeldete und per 14.04.2017 wieder abgemeldete XXXX (im Folgenden: Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid in Spruchpunkt 6. festgestellt, dass XXXX (folgend kurz: "Herr S.") aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX in den jeweiligen - ebenso dort angeführten - Zeiträumen der Pflicht(Voll-)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.01.2014, GZ: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, 44a Abs. 1 und 2, 53a Abs. 3, 54 Abs. 1 und 5 sowie 471 ff ASVG ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) verpflichtet sei, die mit der Beitragsrechnung für das Kalenderjahr 2012 vorgeschriebenen pauschalierten Dienstnehmerbeiträge zur K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 25.07.2013 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 14.11.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeträge in der Höhe von € 609,98 sowie Verz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2011 hat die XXXX Gebietskrankenkasse (SGKK) im Zuge einer durchgeführten Sozialversicherungsprüfung gem. § 41a ASVG im Betrieb des XXXX (bP [beschwerdeführende Partei]) Melde und Beitragsdifferenzen festgestellt und im
Spruch: des Bescheides folgendes verfügt: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2011 hat die römisch 40 Gebietskrankenkasse (SGKK) im Zuge einer d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb des XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv § 41a ASVG (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GPLA) betreffend den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2012 statt. 1. Im Betrieb des römisch 40 (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv Paragraph 41 a, AS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat XXXX [bP (beschwerdeführende Partei)] als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 24.01.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 25.823, 56 Euro sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von 4.504,85 Euro sohin einen Gesamtbetrag von 30.328,41 Euro an die GKK ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 02.01.2014 wurde die bP als Dienstgeberin verpflichtet, die mit Beitragsabrechnung vom 13.05.2013 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 2.411,74 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von € 871,54, sohin insgesamt € 3.283,28 zu entrichten sowie festgehalten, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb des XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv § 41a ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2012 - 29.10.2012 statt. 1. Im Betrieb des XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv Paragraph 41 a, ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2012 - 29.10.2012 statt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. 1. Am 03.05.2011 erfolgte seitens eines Organs der Salzburger Gebietskrankenkasse [im Folgenden bezeichnet als GKK] für den Betrieb XXXX eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurden hinsichtlich XXXX sowie XXXX [im Folgenden bezeichnet als AP]Differenzen in der Lohnmeldung für das Lohnkonto 2005 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Seitens eines Organs des Finanzamt XXXX fand in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters von XXXX [im Folgenden bezeichnet als ER] eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung) statt. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO seien hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses der Dienstnehmerin XXXX, Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden. 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 26.06.2012 bis 26.07.2012 erfolgte seitens eines Organs des Finanzamt XXXX bei der XXXX, als steuerlicher Vertreter für die XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP"), eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurde festgestellt, dass durch die Neugründung der XXXX keine neue betriebliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 24.03.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd §§ 33 und 35 ASVG gem. § 113 Abs 1 Z 1 ASVG iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit im Einl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 30.05.2012 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd §§ 33 und 35 ASVG gem. § 113 Abs 1 Z 1 ASVG iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit im Einl... mehr lesen...